Unispital Zürich: Bau-Projektleiter vor Gericht - Millionenbetrug!
Die mutmasslichen Helfer eines Betrügers, der Millionen vom Unispital Zürich gestohlen haben soll, bestreiten alle Anschuldigungen vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Projektleiter soll das Unispital Zürich um fast 3 Millionen Franken erleichtert haben.
- Der Beschuldigte hatte fiktive Rechnungen für Bauarbeiten erstellt und freigegeben.
- Zwei mutmassliche Komplizen des Hauptbeschuldigten behaupten ihre Unschuld vor Gericht.
Ein 52-jähriger Mann hat zugegeben, fast drei Millionen Franken durch gefälschte Rechnungen ergaunert zu haben. Er war als Bauprojektleiter für das Unispital Zürich tätig. Der Kanton Zürich wurde dabei mit 1,2 Millionen geschädigt.
Der Beschuldigte hatte fiktive Rechnungen für Bauarbeiten erstellt und freigegeben, die nie ausgeführt wurden. Dazu fälschte er die Unterschrift seines Vorgesetzten und liess den Auftraggeber diese bezahlen. Der «Tagesanzeiger» berichtet über den Prozess.
Der Hauptverdächtige soll vor Gericht ein Geständnis abgelegt haben: «Irgendwann war ich aber so tief drin, dass ich nicht mehr aufhören konnte.» Die Rechnungen wurden von Unternehmern versandt oder vom Beschuldigten selbst erstellt.
Geldfluss über Komplizen
Zwei mutmassliche Komplizen des Hauptbeschuldigten behaupten jedoch ihre Unschuld vor Gericht. Ein Gartenbauer und ein weiterer Unternehmer aus der Baubranche gaben an, sie hätten lediglich Geld weitergeleitet. Dieses sei versehentlich auf ihren Konten gelandet.
«Was für gefälschte Rechnungen? Mir wurde versehentlich Geld überwiesen, und ich habe es weitergeleitet», sagte der Gartenbauer dazu. Er betonte auch seine mangelnde Kenntnis in administrativen Angelegenheiten.
Der zweite Komplize, ein Unternehmer aus der Baubranche, erklärte im Gerichtsprozess ebenfalls, dass er das Geld nur weitergeleitet habe. «Das ist Baugewerbe, da ist so etwas nicht unüblich», sagte er. Auf den Einwand der Staatsanwältin, dass es illegal sei, Leistungen ohne Abgaben zu verrechnen, wollte er nichts mehr sagen.
Verwendung des ergaunerten Geldes
Mit dem ergaunerten Geld soll der Hauptbeschuldigte unter anderem eine Ferienwohnung in Davos und ein Pferd finanziert haben. Zudem unterstützte er seine damalige Freundin beim Hausbau. Die Anklage fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren für ihn, wovon jedoch lediglich 10 Monate vollzogen werden sollen.
Er sass bereits 10 Monate in Untersuchungshaft und müsste im Falle einer Verurteilung nicht erneut ins Gefängnis. Der Antrag der Staatsanwaltschaft sieht vor, dass die restlichen 26 Monate auf Bewährung gewährt werden.
Zwei weitere Beschuldigte wurden bereits im abgekürzten Verfahren zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Sie waren geständig. Das Urteil für die restlichen Beschuldigten wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.