Universität Zürich: Hausverbot nach Aufenthalt in Risikogebieten
Personen, die sich in einem Corona-Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen sämtliche Gebäude und Anlagen der Universität Zürich nicht mehr betreten. Das Hausverbot gilt für 14 Tage nach Abreise im Ausland.
Diese Regelung gilt nicht nur für Mitarbeitende, sondern auch für externe Besucherinnen und Besucher. Zu den Risikogebieten zählen Norditalien, China, Hong Kong, Südkorea, Iran, Japan und Singapur. Mitarbeitende, die in einem dieser Gebiete waren, müssen für zwei Wochen ins Home Office.
Sämtliche Veranstaltungen ausserhalb des Lehrbetriebs sind neu bis am 5. April abgesagt, wie die Uni am Donnerstag auf ihrer Website schrieb. Personen, die zu Risikogruppen gehören, sollen wenn möglich ins Home Office wechseln.
Bis am Dienstag wurden insgesamt zehn Universitäts-Angehörige positiv auf das Coronavirus getestet. Da aktuell gar nicht mehr alle Personen mit Krankheitssymptomen getestet werden, wird die Uni keine Fallzahlen mehr veröffentlichen.