Stadt Zürich

Untersuchungen zum Tiger-Vorfall abgeschlossen

Zoo Zürich
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Zürich,

Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren zum tragischen Vorfall im Zoo Zürich vom letzten Juli ein. Sie geht von einem selbstverschuldeten Arbeitsunfall aus.

Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein: Der tödliche Tiger-Angriff im Zoo Zürich war ein selbstverschuldeter Arbeitsunfall. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein: Der tödliche Tiger-Angriff im Zoo Zürich war ein selbstverschuldeter Arbeitsunfall. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat hat am 24. März 2021, mitgeteilt, dass sie das Strafverfahren im Zusammenhang mit dem tragischen Vorfall vom 4. Juli 2020 im Zoo Zürich eingestellt hat. Beim Vorfall war eine Tierpflegerin tödlich von einem Tiger verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft geht gemäss Mitteilung von einem selbstverschuldeten Arbeitsunfall aus.

Der Zoo Zürich nimmt den Abschluss des Verfahrens zur Kenntnis. «Es ist gut, dass der Vorfall untersucht wurde und diese Untersuchungen nun abgeschlossen sind», sagt Zoodirektor Severin Dressen. «Unabhängig davon bleibt der 4. Juli 2020 ein einschneidender Tag in der Geschichte des Zoos, der uns allen als solcher immer gegenwärtig bleiben wird.»

Nicht alle Schieber geschlossen

Die erfahrene Tierpflegerin hatte sich am 4. Juli 2020 zu Reinigungsarbeiten in der Aussenanlage der Amurtiger aufgehalten. Weil nicht alle der sogenannten «Schieber» vom Tigerstall in die Aussenanlage vollständig geschlossen waren, hatte das Tigerweibchen fälschlicherweise gleichzeitig mit der Tierpflegerin Zugang zum Aussenbereich, worauf es zum verhängnisvollen Zusammentreffen kam. Obwohl andere Tierpflegerinnen und Tierpfleger sofort reagierten und die Tigerin abrufen und abtrennen konnten, verstarb die Verletzte noch vor Ort.

Der Zoo Zürich hält alle Grosskatzen im geschützten Kontakt, bei dem Mensch und Tier jederzeit voneinander getrennt sind. Müssen die Tierpflegerinnen und Tierpfleger die Anlagen betreten, zum Beispiel zum Reinigen und Futter ausbringen, rufen sie die Tiere zum Abtrennen in den Stall. Die Abtrennung erfolgt dabei über mehrere Schieber. Das sind Türen, die auf Distanz mit Hebeln geöffnet und geschlossen werden können.

Die Staatsanwaltschaft kommt bei ihren Untersuchungen zum Schluss, dass davon auszugehen sei, «dass die verstorbene Tierpflegerin infolge Unaufmerksamkeit unterlassen hat, sämtliche Schieber vollständig zu schliessen».

Absolute Sicherheit gibt es nicht

«Wir überprüfen alle unsere Anlagen und Systeme regelmässig», sagt Severin Dressen. «Im Nachgang des Unfalls haben wir die Raubtieranlagen natürlich erneut überprüft. Dabei konnten wir keine technischen Mängel feststellen.»

Bei allen Vorkehrungen lassen sich tragische Unfälle nie ganz ausschliessen. «Ein kleines Mass an Unwägbarkeit bleibt leider immer bestehen», so Severin Dressen. «Selbstverständlich sind wir bestrebt, uns stets weiterzuentwickeln und evaluieren auch laufend neue Möglichkeiten, um das Restrisiko noch mehr zu verkleinern.»

Eine hundertprozentig garantierte Sicherheit lässt sich aber nicht herstellen. «Wo Menschen und Tiere involviert sind, bleibt immer ein kleines Restrisiko. Selbst eine kleine Unachtsamkeit kann schwerste Folgen haben. Das hat uns der tragische Vorfall schmerzlich vor Augen geführt».

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