Gericht

Vermieter der Zürcher «Gammelhäuser» wegen Wuchers vor Gericht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Der frühere Besitzer der als «Gammelhäuser» bekannt gewordenen Liegenschaften in der Stadt Zürich muss sich wegen Mietzinswuchers vor Gericht verantworten. Er soll für heruntergekommene Mini-Wohnungen von Drogenabhängigen und Randständigen völlig überrissene Mieten verlangt haben.

Gammelhäuser zürich
Eines der ehemaligen Gammelhäuser im Zürcher Langstrassenquartier. - Keystone

Die drei Liegenschaften im Langstrassenquartier sorgten 2015 schweizweit für Schlagzeilen und erhielten den Übernamen «Gammelhäuser».

Für kleine, spärlich ausgestattete Einzimmerwohnungen in oft miserablem Zustand verlangte der damals an der Goldküste wohnhafte Immobilienbesitzer über 1000 Franken Monatsmiete. Zu den Bewohnern gehörten sozial Schwache und Randständige. In etlichen Fällen wurde die Miete vom Sozialamt bezahlt.

Gewerbsmässiger Wucher lautet der schwerwiegendste Vorwurf, der dem mittlerweile 53-jährigen Schweizer in der Anklageschrift vorgeworfen wird. Die Verhandlung findet am kommenden Mittwoch am Bezirksgericht Zürich statt.

Für den Unternehmensberater beantragt die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Hinzu kommen insgesamt hohe finanzielle Forderungen, so etwa Schadenersatz für die geprellten Mieterinnen und Mieter, Untersuchungs- und Verfahrenskosten sowie die Einziehung von zu Unrecht erzielten Gewinnen.

Gedeckt werden sollen die Ansprüche durch fast 1,3 Millionen Franken des Beschuldigten, die 2015 beschlagnahmt wurden. Der Anteil der überhöhten Mieteinnahmen beläuft sich laut Staatsanwaltschaft auf rund 750'000 Franken für den Zeitraum von August 2012 bis Oktober 2015.

Das Missverhältnis zwischen den bezahlten Mieten und den Mini-Wohnungen scheint offensichtlich. Sie waren in einem schlechten Zustand, die teilweise nur etagenweise vorhandenen sanitären Anlagen beispielsweise waren von gesundheitsgefährdendem Schimmel befallen.

Die in der Regel bar einkassierten Mieten wurden in vielen Fällen mit unzimperlichen Methoden eingefordert, was dem Beschuldigten zusätzlich den Vorwurf der Nötigung einbrachte. Eine gängige Methode war laut Anklageschrift, säumigen Mieterinnnen und Mietern den Austausch des Türschlosses anzudrohen, falls die Forderung nicht bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beglichen werde.

Der Besitzer der Liegenschaften ist nicht der einzige Beschuldigte in dem Verfahren. Ebenfalls angeklagt sind eine frühere Verwalterin sowie ein früherer Hauswart. Für sie fordert die Staatsanwaltschaft ebenfalls Freiheitsstrafen auf Bewährung.

Die Stadt Zürich hat die «Gammelhäuser» 2017 erworben und mittlerweile umfassend saniert.

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