Zürcher CEO sorgt für Justiz-Drama – Ex-Geliebte in Haft
Eine Affäre eines Unternehmers führte zu einem zehnjährigen Justizdrama. Im neusten Kapitel geht es um eine Anzeige aus dem Jahr 2013.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zürcher CEO hatte jahrelang eine Affäre mit einer ausländischen Ökonomin.
- Seinetwegen sass die heute 50-Jährige einen Tag lang hinter Gitter.
- Der neuste Prozess hatte seinen Ursprung mit einer Strafanzeige von 2013.
Der Rechtsstreit zwischen einem Zürcher CEO und einer ausländischen Ökonomin geht in die nächste Runde. Der 55-Jährige hatte mit der 50-Jährigen über Jahre hinweg eine aussereheliche Beziehung und sogar zwei Kinder. Im aktuellsten Prozess ist die Frau Klägerin und der Mann der Angeklagte, wie die «NZZ» berichtet.
Auslöser des neusten Prozesses ist eine Strafanzeige von 2013. Die Frau klagte den bekannten Mann wegen falscher Anschuldigung und Freiheitsberaubung an.
Der zweite Anklagegrund kam zustande, weil sie vor zehn Jahren wegen einer Anzeige von ihm einen Tag in Haft verbrachte. Trotz mehrerer Verfahren auf beiden Seiten endeten alle bisherigen Prozesse mit Freisprüchen.
Hintergrund zu der Strafanzeige von 2013
Der Leiter eines traditionsreichen Schweizer Familienunternehmens beschuldigte seine Ex-Geliebte unter anderem der Erpressung und übler Nachrede.
Sie habe laut «NZZ» gedroht, ihr Liebesverhältnis und seine Vaterschaft öffentlich zu machen, wenn er ihr kein Geld zahle. Dies hätte für den CEO eine Schädigung seines Rufes bedeutet.
Als die Liebelei damals im Streit endete, hat der Mann die Vaterschaft am Bundesgericht angefochten. Dies, obwohl bei einem Vaterschaftstest seine DNA nachgewiesen wurde. Laut dem Unternehmer habe er mit der Ökonomin lediglich «eine kurze Affäre» gehabt.
Er habe das Geld in der Höhe von 200'000 Franken schlussendlich bezahlt, da er sich erpresst fühlte.
Dennoch hat seine Ex-Affäre seine Ehefrau und weitere Bekannte des Unternehmers über die Liebelei informiert. Die Frau musste im Dezember 2013 einen Tag in Haft verbringen. Ebenfalls wurde ihr Haus durchsucht und ein Kontaktverbot und eine Fernhalteverfügung ausgesprochen.
Die Frau wollte monatliche Unterhaltszahlungen in der Höhe von 30'000 Franken für ihre beiden Kinder. Im November 2017 wurden ihr jedoch nur zwischen 2200 und 2700 Franken pro Kind zugesprochen. Ein Teil der bereits geleisteten Zahlungen in Höhe von insgesamt CHF200'000 wurden nachträglich als Unterhaltszahlungen anerkannt.
Verfahren wegen Verjährung zweigeteilt
Das Verfahren gegen den Unternehmer wurden wegen Verjährung zweigeteilt. Er erhielte im Juli 2019 einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten Nötigung. Der zweite Teil des Verfahrens betrifft der aktuellste Fall.
Die Staatsanwältin beantragte eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten für den 55-Jährigen. Der CEO wurde schliesslich von den Vorwürfen der falschen Anschuldigung und Freiheitsberaubung auch in diesem Prozess freigesprochen. Die Beweismittel und die hohen Zahlungen des CEOs deuten tatsächlich darauf hin, dass er sich unter Druck gesetzt gefühlt habe.
Ökonomin kann endlich aufatmen
Die Ökonomin, die seit 2014 mit rechtlichen Schwierigkeiten konfrontiert war, kann endlich aufatmen. Nach einer langen Reihe von Gerichtsverfahren wurde sie im Juli 2022 erneut freigesprochen. Dieser Freispruch ist nun rechtskräftig.
In einem separaten Fall wurde sie im Februar 2023 ebenfalls vom Vorwurf der versuchten Nötigung freigesprochen. Dieses Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Laut Staatsanwältin enthielt die Strafanzeige des CEO mehrere unwahre Aussagen. So war die angebliche «kurze Affäre» tatsächlich eine mehrjährige Beziehung. Der Beschuldigte wusste, dass seine Aussagen nicht der Wahrheit entsprochen haben. Er habe seine Aussagen mit Lügen geschmückt und somit hingenommen, dass der Frau strafrechtliche Untersuchungen drohten.