Wädenswiler Alterszentrum-Chef zwackt Millionen ab
Ein Mann betrog seine beiden Arbeitgeber um über zwei Millionen Franken – und finanzierte sich damit sein pompöses Leben. Nun droht ihm eine saftige Strafe.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein 60-Jähriger betrog seine beiden Arbeitgeber um über zwei Millionen Franken.
- Der Betrug geschah im Zeitraum von September 2009 bis Mai 2021.
- Dem Mann droht nun eine Freiheitsstrafe von drei Jahren.
Im Jahr 2021 hat das Alterszentrum Frohmatt in Wädenswil ZH seinen langjährigen Geschäftsführer entlassen, nachdem dieser wegen Betrug aufgeflogen war. Erst jetzt wird klar, welche finanziellen Schäden der 60-Jährige bei der Stadt Wädenswil hinterliess. Er hat nicht nur das Alterszentrum um Geld betrogen, sondern auch eine Familienausgleichskasse, bei der er nebenamtlich tätig war.
Der Schuldige wurde nun durch die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität des Kantons Zürich angeklagt. Er sackte zwölf Jahre lang über die Geschäftskonten seiner zwei Arbeitgeber Geld ein, wie der «Tages Anzeiger» schreibt.
Mit seiner legalen Lohnquelle hätte er sich sein Luxusleben niemals leisten können. Er belohnte mit dem erschwindelten Geld sich und seinen jeweiligen Lebenspartner mit teuren Markenkleidern, Lebensmittel und Weinen. Obendrauf mietete er sich eine Wohnung in Barcelona, gönnte sich Besuche in Saunas und gab Geld für sexuelle Dienstleistungen aus. Dies hiess es in der Anklageschrift.
Zwölfjähriger Betrug mit Millionenverlust
Durch seinen Betrug verlor die Familienausgleichskasse rund zwei Millionen Franken. Der ehemalige Geschäftsführer hatte Zugang zu den Firmenkonten und zwackte während zwölf Jahren jährlich sechsstellige Summen ab. Der Vorfall ereignete sich im Zeitraum von September 2009 bis Mai 2021.
Das Altersheim verlor im Vergleich dagegen eine niedrigere Summe an Geld. In der Stadt Wädenswil belief sich der Schaden auf 200'000 Franken. Der Schuldige liess bei einem Winterthurer Unternehmen Rechnungen anfertigen, die an ihn als Geschäftsführer adressiert waren. Auf den Rechnungen waren jedoch nicht nur geschäftliche, sondern auch private Aufwände aufgelistet.
Die privaten Aufwände hätten auffallen sollen, da nur auf der ersten Seite der Rechnungen der Totalbetrag ersichtlich war. Auf den weiteren Seiten waren die Positionen detailliert aufgelistet, diese wurden jedoch durch den Betrüger vernichtet. Aus diesem Grund ist er beim Buchhaltungsteam und der Finanzkontrolle nicht aufgeflogen. Insgesamt erstellte er 87 Fake-Rechnungen.
Urteil wurde gefällt
Der Bank ist erstmals 2019 etwas bezüglich des Betruges aufgefallen. Es landete mehr Gehalt auf dem Bankkonto, als der Schwindler hätte erhalten sollen. Daraufhin fälschte der Mann die Lohnausweise von sich und seinem Partner. Erst vor zwei Jahren wurde die Strafuntersuchung eingeleitet und der Täter angeklagt.
Die Verhandlung am Bezirksgericht Zürich wird in zwei Wochen stattfinden. Der Urteilsvorschlag wurde vom 60-Jährigen akzeptiert. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, wovon er mindestens ein halbes Jahr absitzen muss. Den Schaden, welcher er angerichtet hat, muss er der Familienausgleichskasse und der Stadt Wädenswil zurückzahlen.