Rechtsschutz: Wann im Streitfall einschalten?

Redaktion
Redaktion

Bern,

Eine Rechtsstreitigkeit ergibt sich schnell. Wer dann ein Rechtsschutz hat, kann sich vor hohen Kosten schützen.

Rechtsschutz
Im Streitfall kann eine Rechtsschutz sinnvoll sein. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem Streitfall muss die sogenannte Deckungszusage eingeholt werden.
  • Beim Abschluss einer neuen Versicherung ist die Wartezeit zu beachten.

Rechtsschutz ist wichtig, um sich vor den Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu schützen. Allerdings muss die Versicherung dabei so früh wie möglich informiert werden. Ohne Deckungszusage können Versicherte auf den Kosten sitzen bleiben.

Die Kontaktaufnahme

Es spielt keine Rolle, ob die Anklage von einer anderen Partei erhoben wird oder vom Versicherungsnehmer. Sobald Anwälte ins Spiel kommen, muss die Rechtsschutzversicherung informiert werden.

Einige Beispiele: Der Arbeitgeber spricht eine als ungerecht empfundene Kündigung aus. Der gekündigte Arbeitnehmer will sich dagegen wehren. Er kontaktiert nun zuerst die Rechtsschutzversicherung, um die Deckungszusage zu erhalten. Erst dann nimmt er Kontakt mit einem Anwalt auf.

Rechtsschutz
Wer sich eine Rechtsschutz zulegt, sollte genau wissen, was sinnvoll ist. - Depositphotos

In vielen Fällen übernehmen Anwaltskanzleien die Einholung der Deckungszusage. Dies kann sinnvoll sein, wenn bereits mehrmals mit einem Rechtsanwalt des Vertrauens gearbeitet wurde. Oder wenn der Rechtsanwalt der Versicherung die Erfolgsaussichten besser erklären kann.

Wer noch keinen Anwalt hat, der kann sich auch von seiner Versicherung gute Anwälte im jeweiligen Spezialgebiet empfehlen lassen. Die Versicherung hat jedoch kein Recht, dem Versicherungsnehmer einen Anwalt für seinen Rechtsschutz vorzuschreiben.

Eine Übersicht über verschiedene Versicherung können Interessierte beispielsweise auf «Financescout24» einsehen. Hier werden die einzelnen Rechtsschutzversicherungen miteinander verglichen.

Die Deckungszusage

Nach der ersten Kontaktaufnahme wird die Rechtsschutzversicherung die sogenannte Deckungszusage schriftlich mitteilen. Dabei handelt es sich um die Bestätigung über den vorhandenen Rechtsschutz und die etwaige Deckungssumme.

Mit letzterer kann und will sich die Versicherung davor schützen, dass sich ein Rechtsstreit endlos hinzieht. Dies hängt meist vom individuellen Streitfall ab.

Vertrag
Der russische Starbass Ildar Abdrazakov tritt im Januar nicht in «Don Carlo» in Neapel auf, da sein Vertrag aufgelöst wurde. (Symbolbild) - Pixabay

Vor der Zusage prüft ein Mitarbeiter der Versicherung, ob der Rechtsschutz tatsächlich besteht. Dazu gehört zum Beispiel die Frage, ob der vorliegende Rechtsstreit überhaupt von der Versicherungspolice gedeckt wird. Auch Wartezeiten müssen geprüft werden.

Nicht zuletzt stellt die Versicherung die Frage nach den Erfolgsaussichten. War die Kündigung im Beispielfall ungerechtfertigt und wurden Paragrafen des Arbeitsrechtes verletzt, stehen die Erfolgschancen hoch.

Gingen der Kündigung jedoch schon Abmahnungen und mehrfaches Fehlverhalten des Arbeitnehmers voraus, sind sie gering. Die Versicherung kann die Kostenerstattung für den Rechtsschutz dann verweigern.

Ausschlusskriterien für den Rechtsschutz

Einige Rechtsstreitigkeiten sind von vorneherein ausgeschlossen, zum Beispiel gerichtliche Auseinandersetzungen bei einer Ehescheidung. Auch bei vorsätzlichen Straftaten besteht vorwiegend kein Rechtsschutz.

opferstock
Ein Opferstock-Dieb wurde überführt. (Archivbild) - Keystone

Wer beispielsweise bei einem Diebstahl erwischt wird, oder sich mit anderen eine Schlägerei liefert, muss die gerichtlichen Kosten selbst bezahlen.

Eine Ausnahme sind Fälle, bei denen jemand unschuldig vor Gericht zitiert wurde. Endet das Strafverfahren mit einem Freispruch, weil die Unschuld bewiesen wurde, werden einige Rechtsschutzversicherungen die Kosten nachträglich übernehmen.

Kein Rechtsschutz nach Beginn des Verfahrens

Ohne Deckungszusage vor Beginn des gerichtlichen Verfahrens besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Versicherung. Ausserdem muss bei allen Rechtstreitigkeiten die Wartezeit der Versicherungen beachtet werden.

Gericht
Doch der Streit vor Gericht. (Symbolbild) - keystone

So ist es in der Regel nicht möglich, schnell eine Versicherung abzuschliessen und innerhalb von zwei Wochen Rechtsschutz zu beanspruchen. Die Wartezeit beträgt in der Regel zwischen drei und sechs Monaten.

Manche Versicherungen bieten Policen ohne Wartezeit an – allerdings sind diese entsprechend teuer. Dies kann sich höchstens lohnen, wenn gute Erfolgsaussichten mit hoher finanzieller Entschädigung bestehen. Nicht jedoch beim Streit mit dem Nachbarn über laute Musik.

Die Nachfrage bei den Versicherungen steigt an

Laut «Statista» ist beispielsweise in Deutschland die Zahl der abgeschlossenen Verträge (Stand 2021) um rund 21 Prozent gestiegen. Auch in der Schweiz scheint das Interesse am Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung zuzunehmen.

So betrugen die Prämieneinnahmen der Rechtsschutzversicherungen im Jahr 2014 rund 527,3 Millionen Franken.

Im Jahr 2021 betrugen sie bereits 709,84 Millionen Franken. Ein deutlicher Anstieg, der auf Neuabschlüsse und Vertragserweiterungen zurückzuführen ist.

Haben Sie in den letzten Jahren eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen?

Kommentare

Weiterlesen

srf sabrina
49 Interaktionen
gorgonzola
15 Interaktionen

Mehr Rechtsschutz

Symbolbild Rechtsschutz
25 Interaktionen

Mehr aus Stadt Bern

Amherd
10 Interaktionen
Frau auf Parkbank am See
2 Interaktionen
Geschenke
2 Interaktionen
christbaum
2 Interaktionen