Steuern

Zürcher Eltern können mehr Kitakosten bei den Steuern abziehen

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Eltern können im Kanton Zürich künftig deutlich höhere Steuerabzüge für die Kosten der Kinderbetreuung abziehen.

kita
Eine Kita. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Eltern können künftig bis zu 25'000 Franken Kitakosten pro Kind von den Steuern abziehen.
  • Der Zürcher Kantonsrat hat einer Änderung des Steuergesetzes zugestimmt.
  • Die Erhöhung der Abzugsgrenze soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.

Statt wie bisher maximal 10'000 Franken pro Jahr können die Eltern bis zu 25'000 Franken pro Kind abziehen. Der Kantonsrat hat der Änderung des Steuergesetzes am Montag, 21. August 2023, definitiv zugestimmt.

Der Entscheid fiel in der Schlussabstimmung mit 143 Ja- gegen 16 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung deutlich aus. Gegen die Gesetzesänderung stimmten Kantonsrätinnen und Kantonsräte der Grünen.

Betrag entspricht Vollkosten eines Betreuungsplatzes

Bei der ersten Lesung im März dieses Jahres hatten Gegner der Vorlage kritisiert, dass vor allem Personen mit hohen Einkommen von höheren Steuerabzügen profitieren würden. Besser wäre es, das Geld in die Vergünstigung der Kinderbetreuungstarife zu investieren.

Laut Befürwortern der Erhöhung wird damit jedoch die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert, auch der Fachkräftemangel soll dadurch bekämpft werden.

Die maximal 25'000 Franken jährlich, die künftig vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, entsprechen ungefähr den Vollkosten eines Betreuungsplatzes an fünf Tagen pro Woche.

Bei der direkten Bundessteuer gilt seit diesem Jahr ebenfalls ein Maximalbetrag von 25'000 Franken.

Fakultatives Referendum möglich

Gemäss Schätzungen führen die höheren Abzüge bei Kanton und Gemeinden voraussichtlich zu tieferen Steuereinnahmen von 14 Millionen Franken jährlich.

Steigt jedoch infolge dieser Änderung die Beschäftigung, reduzieren sich diese Mindereinnahmen wieder.

Die Gesetzesänderung untersteht dem fakultativen Referendum. Wird dieses nicht ergriffen, entscheidet der Regierungsrat, wann die Änderung in Kraft gesetzt wird.

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