Zürcher Grüne prüfen Referendum zum neuen Spitalgesetz
Der Kantonsrat hat am Montag die Monsterdebatte zur ersten Lesung des Spitalgesetzes abgeschlossen. Bereits Mitte Mai und Mitte Juni befasste sich das Parlament an zwei ganztägigen Sitzungen mit dem Geschäft.
Umstritten waren unter anderem die Maximallöhne der Kaderärzte, die Subventionen für Spitäler und die Forderung nach einem Mindestanteil allgemeinversicherter Patientinnen und Patienten in Listenspitälern.
Die Konfliktlinien verliefen meist zwischen den Bürgerlichen und den linken Parteien. Die Rolle des Züngleins an der Waage hatte oft die GLP inne.
Beim Lohndeckel für Kaderärzte schloss sich eine Mehrheit des Kantonsrats dem Antrag des Regierungsrats an. Dieser sieht vor, dass Kaderärzte an kantonalen Spitälern höchstens 1 Million Franken jährlich verdienen dürfen. Die Grünen forderten in ihrem Antrag einen Maximallohn von 750'000 Franken. SVP und FDP beantragten, gar keine Obergrenze im Gesetz festzulegen.
Auch beim variablen Lohnanteil entschied sich eine Mehrheit für eine eher grosszügige Lösung: Der variable Lohnanteil soll bis zu 30 Prozent betragen dürfen. Die linke Ratsseite hätte variable Lohnbestandteile am liebsten ganz gestrichen.
Der Kantonsrat sprach sich - wie vom Regierungsrat beantragt - auch dafür aus, die Spitäler stärker zu subventionieren. Dies, weil gewisse Leistungen über die normalen Tarife ungenügend abgegolten werden. Gegen höhere Subventionen sprachen sich FDP und SVP aus.
Abgelehnt wurde hingegen, den Listenspitälern einen Mindestanteil von allgemeinversicherten Patientinnen und Patienten vorzuschreiben. Die Befürworter von SP, Grünen, EVP und Mitte wollten damit verhindern, dass sich Spitäler vor allem auf die lukrativere Behandlung von Zusatzversicherten konzentrieren.
Die Vorlage zum neuen Spitalgesetz besteht formal gesehen aus Änderungen an mehreren verschiedenen Gesetzen. Noch steht nicht fest, ob über die Änderungen letztlich im Paket oder einzeln abgestimmt wird. Diese und weitere Fragen sollen in der zweiten Lesung geklärt werden, sobald die Vorlage von der Redaktionskommission bearbeitet wurde.
Auch eine Volksabstimmung ist nicht ausgeschlossen. Laut Nora Bussmann (Grüne, Zürich) behalten sich die Grünen ein Referendum vor.