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Zürich: Für Bundesgericht geht Lärmschutz der Anwohner vor

Stadt Zürich
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Zürich,

Beim Spurausbau der Nationalstrasse im Abschnitt Zürich-Nord bis Brüttisellen stellt das Bundesgericht den Lärmschutz über die geringen Reisezeitverluste.

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Die Stadt Zürich hat einen neuen Direktor Entsorgung & Recycling (ERZ). - keystone

Wie die Stadt Zürich mitteilt, ist der Abschnitt Zürich-Nord bis Brüttisellen der Nationalstrasse 1 die verkehrsmässig höchstbelastete Nationalstrasse der Schweiz.

Pro Tag passieren rund 150'000 Motorfahrzeuge diese Strecke, in Spitzenzeiten sind es 10'000 Motorfahrzeuge pro Stunde.

Das Bundesamt für Strassen, plant die Kapazität dieses Abschnitts zu erhöhen, indem der Pannenstreifen auf dieser Strecke als zusätzliche Fahrbahn benutzt werden kann.

Die Stadt Zürich forderte eine gleichzeitige Verbesserung des Lärmschutzes

Die Stadt Zürich und der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), Sektion Zürich haben vor Bundesgericht geltend gemacht, dass diese Effizienzsteigerung nicht auf Kosten der Nachbarschaft geschehen dürfe und ein solcher Spurausbau nur dann stattfinden dürfe, wenn gleichzeitig der Lärmschutz der Anwohner verbessert wird.

Rund 1000 Personen wohnen an dieser Lage und sind schon heute durch Lärmimmissionen belastet.

Temporeduktion auf 80 Stundenkilometer zwischen 22 und 7 Uhr

In seinem am 12. Mai 2023 publizierten Urteil hat das Bundesgericht den Beschwerdeführenden nun teilweise recht gegeben und entschieden, dass der Pannenstreifen zwar als zusätzliche Spur genutzt werden darf, allerdings nur, wenn gleichzeitig das Tempo zwischen 22 Uhr nachts und 7 Uhr morgens, von 100 Stundenkilometer auf 80 Stundenkilometer gesenkt wird.

Die weitergehende Forderung der Stadt um eine Reduktion des Tempos auf 80 Stundenkilometer auch tagsüber hat das Gericht abgewiesen.

Bundesgericht stellt Lärmschutz über geringe Reisezeitverluste

Simone Brander, Vorsteherin des Tiefbau- und Entsorgungsdepartements der Stadt Zürich freut sich, dass das Bundesgericht mit seinem Entscheid dem Lärmschutz mehr Gewicht beigemessen hat, als einem geringen Reisezeitverlust von durchschnittlich 56 Sekunden pro Fahrt.

Das Bundesgericht argumentierte, dass die kurzen Reisezeitverluste von der Vorinstanz zu stark gewichtet wurden, weil im Wesentlichen Freizeitfahrten betroffen seien.

«Die Temposenkung kommt nicht nur jenen Personen zugute, die jetzt von Lärm über den Immissionsgrenzwerten betroffen sind, sondern auch allen übrigen Personen, die im Perimeter dieser Autobahn leben»

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