Influencer wie Federer und Xenia sollen Schleichwerbung machen

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Zürich,

Der Konsumentenschutz läuft Sturm gegen Schweizer Influencer. Roger Federer, Xenia Tchoumi & Co. wird Schleichwerbung vorgeworfen.

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Influencer Werbung auf Instagram - Nau

Das Wichtigste in Kürze

  • Schweizer Stars sollen Werbung auf Social Media klar deklarieren.
  • Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz klagt nun gegen Federer und Tchoumi.
  • Die Schweizerische Lauterkeitskommission entscheidet über die Beschwerden.

Die Schweizerische Stiftung für Konsumentenschutz hat gegen mehrere Persönlichkeiten bei der Lauterkeitskommission Beschwerde erhoben. Darunter befinden sich Tennisstar Roger Federer (37), Mode-Influencerin Xenia Tchoumitcheva (31) und Mountainbikerin Jolanda Neff (26). In einer SRF-Medienmitteilung heisst es, dass die Beschwerden «10vor10» vorliegen.

Der Konsumentenschutz wirft den Stars und Promis «Schleichwerbung» vor. Denn: Wie Influencer Werbung auf Instagram oder Facebook gekennzeichnet wird, steht in der Schweiz noch nicht fest. Im Ausland müssen Promis Influencer Werbung schon länger klar deklarieren, in der Schweiz muss dies erst noch festgelegt werden.

Influencer wie Federer sollen Schleichwerbung machen

«Der Zeitpunkt, um Regeln zu machen, ist jetzt gekommen», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin Konsumentenschutz gegenüber «10vor10».

Gefordert wird, dass Werbung in der Schweiz klar gekennzeichnet werden müsse. Sara Stalder sagt: «Gerade Prominente haben grossen Einfluss auf ihre zum Teil sehr jungen Follower.» Deshalb sei wichtig: Promis sollen auf ihren Social-Media-Kanälen offenlegen, «dass sie ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht einfach so toll finden. Sondern fürs Loben bezahlt werden».

Die Schweizerische Lauterkeitskommission entscheidet nun über die Beschwerden.

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