National- und Ständerat einigen sich bei Inhaberaktien
Nationalrat- und Ständerat haben sich geeinigt: Inhaberaktien werden abgeschafft.

Das Wichtigste in Kürze
- Inhaberaktien sollen in Namenaktien umgewandelt werden.
- National- und Ständerat haben sich auf die Regeln dazu geeinigt.
Beide Räte stimmten am Mittwoch dem Antrag der Einigungskonferenz im letzten umstrittenen Punkt zu. Mit 166 zu 8 Stimmen und 23 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen. Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der Session.
Finanzminister Ueli Maurer hatte gegen Ende der Beratungen festgestellt, dass nun eine Lösung auf dem Tisch sei. Doch in einigen Jahren werde es wohl aber wieder Korrekturen brauchen.
Inhaberaktien sind anonym und leicht übertragbar. Deshalb können sie für Steuerhinterziehung und Geldwäscherei missbraucht werden. 2005 hatte der Bundesrat erfolglos vorgeschlagen, sie abzuschaffen. Jetzt hat die Politik gehandelt, weil eine ungenügende Note des «Global Forum» der OECD drohte.
Zähneknirschend zugestimmt
Im Parlament war der Unmut jedoch gross. Der Nationalrat wollte zunächst an bestehenden Inhaberaktien festhalten. Als deutlich wurde, dass das dem «Global Forum» nicht genügen würde, lenkte er zähneknirschend ein.

Maurer hatte gewarnt, den Schweizer Unternehmen drohten Sanktionen. Wer international mitspielen wolle und OECD-Mitglied sei, müsse sich auch an die internationalen Regeln halten, sagte er.
Transparenz bei allen Aktien
Künftig sind Inhaberaktien nur noch dann zulässig, wenn die Gesellschaft Beteiligungs-papiere an einer Börse kotiert hat. Oder wenn die Inhaberaktien als Bucheffekten ausgestaltet sind. Dies, weil für börsenkotierte Titel bereits Transparenzregeln gelten.
Bestehende Inhaberaktien werden innerhalb einer Frist von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes automatisch in Namenaktien umgewandelt. Aktien, die hingegen keine Eintragung in das Aktienbuch der Gesellschaft beantragt haben, werden nichtig.
In die Einigungskonferenz musste das Geschäft wegen einer einzigen Differenz. Diese betraf die Frage, wie mit diesen ungültig gewordenen Inhaberaktien umgegangen wird. Im Gesetz steht nun, dass die Aktionäre ihre mit den Rechten verbundenen Aktien verlieren. Die nichtigen Aktien werden durch eigene Aktien ersetzt.
Nicht ändern will das Parlament die Regeln zum Umgang mit Amtshilfegesuchen auf Basis gestohlener Daten. Die Räte lehnten es ab, auf eine entsprechende Vorlage einzutreten.