Stehen bei Tina Turner bald Zürcher Gaffer im Garten?
70 Millionen Franken blätterte Tina Turner für ihr neues Anwesen in Stäfa ZH hin. Jetzt drohen Politiker, ihr einen Strich durch die Rechnung zu machen.
Das Wichtigste in Kürze
- Tina Turner lebt in Küsnacht ZH in der Villa Algonquin zur Miete.
- Diese Woche kaufte sie ein Wochenend-Anwesen mit privatem Seeanstoss in Stäfa ZH.
- Nun drohen Politiker, dass ein öffentlicher Fussweg über ihr Grundstück gebaut wird.
Zehn Gebäude, Teich, Bach, Swimmingpool und Bootssteg: Das neue Anwesen von Superstar Tina Turner (82) in Stäfa ZH kann sich sehen lassen. 70 Millionen Franken blätterte die Schweizerin für das 24’500 Quadratmeter grosse Gut Steinfels mit privatem Seeanstoss hin.
Nur elf Kilometer von der gemieteten Villa Algonquin in Küsnacht ZH haben sich Turner und Gatte Erwin Bach (65) ein Wochenend-Refugium ergattert.
Doch mit der Privatsphäre könnte es bald schon vorbei sein. Denn: Übers Mega-Grundstück soll ein öffentlicher Seeweg gebaut werden.
Tina Turner könnte bald Privatsphäre verlieren
Die Zürcher SP-Politikerin Julia Gerber Rüegg (64) ist Präsidentin des Vereins «Ja zum Seeuferweg». Sie glaubt, Turner müsse «früher oder später in Kauf nehmen, dass ein öffentlicher Fussweg in Ufernähe, also wohl über ihr grosses Grundstück führen wird.»
Über die Nutzung des Seeufers streiten die Zürcher schon seit Jahren. Grund: Viele Ufer-Stücke sind wegen grossen Villen mit Seeanstoss in Privatbesitz. Das ist linken und grünen Politikern ein Dorn im Auge.
Der Hauptpunkt: Gewässer gehören laut Schweizer Recht der Öffentlichkeit. Dazu gehören auch die Ufer, deren Zugang und Begehung erleichtert werden müsse.
Stehen bei Tina Turner also bald Zürcher Gaffer im Garten? Möglich wärs. Rüegg glaubt, dass Turner und Gatte Erwin Bach dies bewusst sei.
«Trotz dieser Einschränkung waren sie offenbar bereit, 70 Millionen dafür auszugeben. Sie haben es aber in der Hand, zusammen mit den Behörden nach einer guten Lösung zu suchen, die ihre Privatsphäre und die Ufernatur weithin gut schützt und gleichzeitig das Recht der Öffentlichkeit, Zugang zum Ufer zu haben, berücksichtigt.»