Ex-Häftling: Diddy kriegt im Knast keine Sonderbehandlung
Sean «Diddy» Combs sitzt in einem berüchtigten New Yorker Untersuchungshaftgefängnis. Dort nützt ihm sein Geld nichts, sagt ein ehemaliger Häftling.
Das Wichtigste in Kürze
- Diddy werden Menschenhandel und sexuelle Gewalt vorgeworfen.
- Der Rapper sitzt in New York in U-Haft und wartet auf seinen Prozess.
- Im Gefängnis erhält er trotz Geld keine Sonderbehandlung.
Rapper Sean «Diddy» Combs (54) ist tief gefallen. Der Musiker sieht sich mit schwerwiegenden Anschuldigungen konfrontiert. Unter anderem werden ihm organisierte sexuelle Gewalt, Menschenhandel und Drogenmissbrauch vorgeworfen.
Seit drei Wochen sitzt er nun bereits im Metropolitan Detention Center (MDC) in New York und wartet auf seinen Prozess. Sein Antrag auf Kaution wurde abgelehnt.
«Sein Geld nützt ihm im Knast nichts»
Und in dem berüchtigten Untersuchungshaftgefängnis in Brooklyn dürfte es auch für Diddy nicht gemütlich werden – trotz Promistatus. Wie ein ehemaliger Häftling gegenüber der australischen «Daily Mail» sagt, wird der gefallene Star hinter Gittern keine Sonderbehandlung erhalten.
«Diddy bekommt vermutlich ein paar simple Dinge wie einen Trainingsanzug und Turnschuhe gestellt. Aber das war es auch schon», so Timothy Smith, ein Ex-Insasse des Knastes.
Und weiter meint er: «Sein Geld nützt ihm im Knast nichts. Er hat keinen Fernseher in seiner Zelle, nicht einmal ein Radio. Man bekommt eine Bibel und ein Buch pro Woche. Das ist alles.»
Den Kontakt nach draussen muss sich Diddy dann wohl ebenfalls gut einteilen. Denn: «Man bekommt nur 300 Minuten pro Monat am Telefon», erzählt Smith. Handy und Internet gebe es nicht.
Diddy in Sondertrakt untergebracht
Berichten zufolge wurde der Skandal-Rapper in dem berüchtigten Untersuchungshaftgefängnis in einem Sondertrakt untergebracht. Getrennt von den restlichen Inhaftierten.
Denn das Metropolitan Detention Center ist bekannt für die Vielzahl an Todesfällen unter Häftlingen. Der Anwalt eines verstorbenen Insassen beschreibt den Knast gegenüber der «New York Times» als: «Überfüllt, unterbesetzt und verwahrlost – die Hölle auf Erden.»
Sean Combs droht im schlimmsten Fall eine lebenslange Haftstrafe. Der Musikmogul bestreitet jedoch sämtliche Vorwürfe und plädiert auf nicht schuldig.
Anwälte legen erneut Berufung ein
Wie «Page Six» berichtet, hat das Anwaltsteam des gefallenen Stars nun erneut Berufung gegen die abgelehnte Kaution eingereicht. Es ist bereits der dritte Antrag auf Freilassung.
Combs Team fordert, dass ihr Mandant unter angemessenen Kautionsauflagen sofort freigelassen wird. Die Anwälte berufen sich auf angeblich unzureichende Beweise für die Inhaftierung sowie angebliche Rechtsfehler in der Entscheidung des Gerichts.