Gericht verbietet Tina-Turner-Plakat mit Doppelgängerin
Tina Turner ist gerichtlich gegen ein Plakat vorgegangen, auf dem sie von einer Doppelgängerin dargestellt wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Plakat der «Tina Turner Story» wurde vom Landgericht Köln verboten.
- Grund ist Verwechslungsgefahr zwischen Turner und der rund 50 Jahre jüngeren Darstellerin.
Glücklich die Frau, der mit 80 Jahren noch bestätigt wird, dass man sie glatt mit einer 30-Jährigen verwechseln könnte. Eben das wurde am Mittwoch der Sängerin Tina Turner zuteil, die am 26. November ihren 80. Geburtstag gefeiert hat.
Ein Plakat, auf dem sie von einer etwa 30 Jahre alten Doppelgängerin dargestellt wird, darf künftig nicht mehr verwendet werden. Dies entschied das Landgericht Köln. Die Begründung: Verwechslungsgefahr. Man könnte meinen, dass Tina Turner selbst an dem Musical mitgewirkt hat oder höchstpersönlich auftritt.
Beides ist nicht der Fall. Es handelt sich lediglich um eine sogenannte «Tribute Show», in der Tina Turner von Coco Fletcher verkörpert wird. Die will ihr Alter zwar nicht verraten («It's a secret»). Sie dürfte aber ungefähr ein halbes Jahrhundert jünger sein als das Original.
Organisator: Verwechslungsgefahr nicht vorhanden
Tourneeveranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment aus Passau nahm vor Gericht Stellung: Die «Tina Turner Story» sei schon mehr als 100 Mal in Deutschland, Österreich und der Schweiz aufgeführt worden. Noch nie habe sich ein Zuschauer anschliessend darüber beschwert, dass er nicht die echte Tina Turner gesehen habe. Das hat das Gericht aber nicht überzeugt.
Es kämen hier drei Dinge zusammen, erläutert Gerichtssprecherin Michaela Brunssen. Erstens lebt die Künstlerin noch. Zweitens steht ihr Name gross auf dem Plakat. Und drittens ist auch noch ein Foto zu sehen, das zwar nicht sie zeigt, aber eben ein Double.
Zusammengenommen sei das zu viel. In der Medienmitteilung des Gerichts wird festgehalten: «Die beklagte Firma hat nicht das Recht, ein potenzielles Publikum über die Mitwirkung von Tina Turner zu täuschen»
Promis klagen gegen Nachahmer
Tina Turner ist nicht der erste Star, der dagegen vorgeht, dass mit seinem Namen Geld gemacht wird. So bekam der Hamburger Schönheitssalon «Rihana Lamis» 2017 Probleme mit Rihanna. Die Sängerin sah eine Verwechslungsgefahr, weil sie ebenfalls eine Kosmetikkollektion vertreibt. Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono ging gegen die Szenekneipe «Yoko Mono» und die Bar «John Lemon» vor.
Johannes Heininger von Cofo Entertainment kann noch nicht sagen, ob das Unternehmen gegen das Turner-Urteil Berufung einlegen wird. Im Vorgriff auf die richterliche Entscheidung habe man das Plakat bereits angepasst: Es trägt jetzt den Zusatz «Starring Dorothea 'Coco' Fletcher». «Wir gehen davon aus, dass wir das Plakat so weiter verwenden dürfen», sagt Heininger.