Das Urteil im Prozess um die Ballermannsängerin Melanie Müller fiel härter aus als vorhergesehen.
Melanie Müller Kokain
Sie wurde in Deutschland deswegen angeklagt. - imago/STAR-MEDIA

Die bekannte Ballermannsängerin stand in den vergangenen Monaten vor Gericht. Die Anklage legte ihr zur Last, bei einem Konzert im September 2022 mehrere Male den Hitlergruss gezeigt zu haben, was gemäss der Rechtsprechung als das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gilt.

Zusätzlich begann ein Verfahren wegen Drogenbesitz. Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung in Leipzig fanden die Behörden 0,69 Gramm eines Kokaingemischs und eine Ecstasy-Tablette.

Melanie Müller: Ein unerwarteter Gerichtsbesuch

Interessanterweise erschien Müller persönlich vor Gericht, obwohl sie laut vorausgehenden Aussagen des Richters nicht mehr dazu verpflichtet war. In zwei vorherigen Terminen hatte sie gefehlt und sich krank gemeldet, berichtet «t-online».

Zu Beginn des Prozesses bestritt Müller alle Vorwürfe. Sie betonte ihre Unschuld, trotzdem entfernten sich einige Kollegen, darunter Ballermann-Star Ikke Hüftgold, zunehmend von ihr.

Auf der Seite der Staatsanwaltschaft forderte Thomas Schmelzer eine Geldstrafe von 95 Tagessätzen à 60 Euro. Dagegen plädierte Adrian Stahl, der Anwalt von Müller, für einen Freispruch. Er argumentierte, die Bewegung, die Müller gemacht hatte, sei neutral und nicht verboten.

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Das Gericht entschied jedoch anders und verhängte eine höhere Strafe als erwartet. Müller muss 160 Tagessätze à 500 Euro zahlen, insgesamt 80'000 Euro. Damit erhält sie einen Vorstrafeneintrag.

Laut Informationen von «RTL» nahm die Sängerin das Urteil ohne sichtbare Reaktion entgegen. Sie äusserte sich nicht dazu und blickte mehrmals auf den Boden.

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