Kevin Federline zerrt Britney Spears vor Gericht
Britney Spears' Tänzer-Ex Kevin Federline will mehr als die bisherigen 21'000 Franken Unterhalt. Dafür zieht er nun vor Gericht.
Das Wichtigste in Kürze
- Britney Spears verdient mit ihrer Show in Las Vegas über 100 Millionen Franken.
- Kevin Federline fordert nun mehr Unerhaltszahlung für die gemeinsamen Söhne.
- Nach ihrem legendären Nervenzusammenbruch wurde Spears Anfang 2008 entmündigt.
- Seither ist ihr Vater ihr Vormund und entscheidet über das Vermögen der Sängerin.
Britney Spears (36) ist wieder ein Mega-Star, die Krise von 2007 ist längst überwunden. Mit ihrer Las-Vegas-Show «Piece of Me» stand sie über 250 Mal auf der Bühne, Einnahmen von rund 100 Millionen Franken machen sie wieder zur Pop-Prinzessin schlechthin.
Ihr Ex-Mann Kevin Federline (40), dem bei der Scheidung das Sorgerecht der Kinder Sean (12) und Jayden (11) zugesprochen wurde, hat sich da wohl auch seine Gedanken gemacht: Zuerst versuchte er erfolglos mit aussergerichtlichen Verhandlungen mehr Geld von seiner Ex zu bekommen. Bis anhin hat Spears ihm monatlich rund 21'500 Franken Unterhalt bezahlt. Inzwischen hat Spears das Sorgerecht aber wieder zurückbekommen und ihre Söhne wohnen bei ihr und ihrem 12 Jahre jüngeren Freund Sam Asghari.
Medienberichten zufolge könnte es sein, dass die Sängerin bald wieder selbst über ihr Geld entscheiden kann. Ein medizinisches Gutachten soll nach Abschluss ihrer baldigen Tour darüber entscheiden, ob die Sängerin wieder zur Selbstbestimmung fähig ist.
Gemäss einem Insider zieht Tänzer Federline nun vor Gericht. Federline habe aus Respekt für Britneys und seine Söhne die Forderung nach Erhöhung des Kinderunterhalts ‘ohne das Einschalten eines Gerichts abschliessen wollen, nun gehe es aber wohl nicht anders.
Bereits habe Federline von Spears Anwälten ein Angebot erhalten, das er jedoch ausschlug. Eine Quelle erklärte «Entertainment Tonight», dass der Tänzer der Meinung sei, dass er schon vor Jahren mehr hätte fordern können, dies jedoch den Kindern zuliebe nicht getan habe. «Wenn er das getan hätte, dann hätte er das zwei- oder dreifache an Kindesunterhalt bekommen.»