Märtha Louise drohen jetzt auch noch Zinsen
Märtha Louise und Durek schulden über eine Million Kronen für ihre Hochzeit. Jetzt drohen der Prinzessin und dem Schamanen ausserdem noch Zinsen.
Das Wichtigste in Kürze
- Märtha Louise und Durek Verrett schulden über eine Million Kronen für ihre Hochzeit.
- Für das Paar könnte es nach der Hochzeit im August 2024 aber noch dicker kommen.
- Weil Märtha die Verträge über ihr Unternehmen abschloss, könnten Zinsen anfallen.
Die Hochzeit von Prinzessin Märtha Louise (53) und Durek Verrett (50) sorgt länger als erwartet für Gesprächsstoff in der Öffentlichkeit. Bis heute bleiben unbezahlte Rechnungen in der Höhe von mehreren Millionen Norwegischen Kronen offen, und es könnten noch «schwerwiegende Folgen» drohen.
Bereits Ende November wurde bekannt, dass Märtha Louise und der umstrittene Schamane die Dienstleistungen für ihre Hochzeit im August 2024 nicht als Privatpersonen beauftragt hatten. Stattdessen gingen die Rechnungen an die Firma «Prinsesse Märtha Louise Kulturformidling», die als «offizieller Auftraggeber» auftrat.
Auf der Website «Proff», die öffentlich Informationen und Kennzahlen zu norwegischen Unternehmen bereitstellt, wird die 53-jährige Prinzessin als Inhaberin der Firma geführt.
Die «Prinsesse Märtha Louise Kulturformidling» ist demnach der Branche «Freie künstlerische Tätigkeit innerhalb der bildenden Kunst» zugeordnet, wobei genaue Details unklar bleiben. Laut dem Branchenregister «Brønnøysundregistrene» hat das Unternehmen keine gemeldeten Mitarbeiter.
Laut Anwalt drohen Zinsen und zusätzliche Steuern
Genau dieses Unternehmen könnte Märtha Louise nun weitere Schwierigkeiten bereiten. In einem Artikel der Wirtschaftszeitung «Finansavisen» vom 13. Dezember bewertet der Unternehmer und Anwalt Eivind Bryne die Situation. Laut «Se og Hør» erklärt er: «Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, private Ausgaben in einem Einzelunternehmen zu verbuchen.»
Der Anwalt betont, dass davon ausgegangen werden müsse, dass der Erwerb der Waren oder Dienstleistungen «in geschäftlicher Eigenschaft» erfolgt sei. «Wenn dies in der Buchhaltung als private Ausgaben anerkannt wird, kann dies schwerwiegende Folgen haben.»
Der Anwalt hebt mehrfach hervor, dass private Ausgaben, wie beispielsweise die Kosten einer Hochzeit, in einem Einzelunternehmen nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Auf Märtha Louise könnten dem Anwalt zufolge «Korrekturen durch die Steuerbehörden, Zinsen und zusätzliche Steuern» warten – «im schlimmsten Fall kann es auch als Finanzkriminalität angesehen werden»