Staatsanwalt fordert: R. Kelly soll mehr als 25 Jahre ins Gefängnis
Nach der Verurteilung von R. Kelly im Missbrauchsprozess wartet der ehemalige Sänger auf das Strafmass. Die Staatsanwaltschaft hat nun ihre Forderung verkündet.
Das Wichtigste in Kürze
- R. Kelly wurde wegen Sexhandel und Erpressung verurteilt.
- Die Staatanwaltschaft fordert eine Haftstrafe von mehr als 25 Jahren.
R. Kelly (55) soll nach seiner Verurteilung wegen Sexhandels und Erpressung für mehr als 25 Jahre ins Gefängnis gehen. Das fordert die Staatsanwaltschaft von New York. Wie unter anderem «Billboard» berichtet, teilte die Behörde dies der Richterin nun mit.
Der Sänger habe «fast 30 Jahre lang eine Strafe vermieden», heisst es demnach in der Erklärung. Nun müsse er zur Rechenschaft gezogen werden.
Die Anschuldigungen gegen R. Kelly gibt es bereits seit vielen Jahren. Im September des vergangenen Jahres wurde er in neun Anklagepunkten verurteilt. Ihm wird vorgeworfen, Minderjährige missbraucht und ausgebeutet zu haben.
Der ehemalige Musikstar plant «Billboard» zufolge gegen das Urteil Berufung einzulegen, allerdings offenbar nicht, bevor er am 29. Juni das Strafmass erfährt.
«Gefahr für die Öffentlichkeit»
In dem am Mittwoch (8. Juni) eingereichten Antrag forderten die Staatsanwälte Richterin Ann M. Donnelly laut dem Bericht auf, den 55-Jährigen für vielleicht den Rest seines Lebens hinter Gitter zu bringen.
Die Verbrechen seien kalkuliert gewesen. Er habe seine Plattform als Mega-Star und sein Netzwerk genutzt, um Zugang zu Teenagern zu erhalten.
Viele von ihnen seien besonders verwundbar gewesen. R. Kelly habe sie für seinen persönlichen Vorteil und seine sexuelle Befriedigung ausgenutzt.
Die Staatsanwaltschaft führte auch das Risiko an, dass R. Kelly weitere Verbrechen begehen würde, wenn er freigelassen werde. Dies schrieben die Staatsanwälte «Billboard» zufolge.
«Er stellt eine ernsthafte Gefahr für die Öffentlichkeit dar.» Er habe «weder Reue noch Respekt vor dem Gesetz gezeigt». Das juristische Team von R. Kelly hat nun noch die Möglichkeit, auf die Mitteilung der Staatsanwaltschaft zu antworten.