Udo Jürgens' Erbstreit: Einigung erzielt
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kinder von Udo Jürgens und Freddy Burger konnten sich um den Nachlass einigen.
- Somit geht ein jahrelanger Gerichtsstreit zu Ende.
Endlich: Ein langjähriger Gerichtsstreit um die Rechte an den Liedern von Udo Jürgens ist beendet worden. Demnach werden sich die ehelichen Kinder von Udo Jürgens mit den Geschicken der Tonträgerunternehmung Udo Jürgens Master AG (UJM) befassen.
Gestritten wurde mit Freddy Burger, dem langjährigen Manager von Udo Jürgens. Burger konzentriert sich nun auf die Pflege des ihm gehörenden Musikverlags für die Werke von Udo Jürgens. Das gaben Jenny und John Jürgens, die ehelichen Kinder von Udo Jürgens, und Freddy Burger am Donnerstag gemeinsam bekannt.
«Gütliche Einigung» nach Udo Jürgens' Erbstreit
Die «gütliche Einigung», wie es in der Mitteilung heisst, bedeutet, dass die beiden Jürgens-Kinder alleinige Gesellschafter der UJM sind. Damit halten sie die Veröffentlichung des gesamten Udo Jürgens-Musikproduktions-Katalogs in den Händen. Sie entscheiden über die Verwendung von Evergreens wie «Griechischer Wein» oder «Aber bitte mit Sahne». Dementsprechend können sie an den Liedern verdienen.
Freddy Burger hat mit seinem Musikverlagskatalog das Recht, die musikalischen Werke von Udo Jürgens weiter zu entwickeln. Er kann Udo-Jürgens-Lieder in Film-, Werbe- und Musicalproduktionen verwenden oder als Grundlage neuer Produktionen heute aktiven Musikerinnen und Musikern überlassen.
Der Sänger, Komponist und Entertainer Udo Jürgens war im Jahr 2014 im Alter von 80 Jahren an Herzversagen gestorben. Seit 2017 stritten seine Kinder und Freddy Burger gerichtlich um die Urheberrechte. Die nun erzielte Einigung erfolgt nach einem Bundesgerichtsurteil von Ende Juli 2021.