Uni-Betrugsskandal: Promis wird auch Geldwäsche vorgeworfen
Das Wichtigste in Kürze
- Im US-Hochschul-Bestechungsskandal müssen sich etliche Beschuldigte nun auch wegen Geldwäsche verantworten.
Der Schauspielerin Lori Loughlin (54) und ihrem Ehemann sowie 14 weiteren Eltern werde vorgeworfen, Bestechungsgelder und andere Zahlungen an eine als gemeinnützig eingestufte Organisation des Drahtziehers Rick Singer (58) geleistet zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft in Boston im Bundesstaat Massachusetts am Dienstag (Ortszeit) mit.
Zudem sollen sie zu Betrugszwecken Geld von ausserhalb der USA in das Land überwiesen haben. Den Eltern drohen Haftstrafen und empfindliche Geldbussen. Lori Loughlin ist aus der Sitcom «Full House» bekannt, ihr Mann ist der Modedesigner Mossimo Giannulli (55).
Um ihre Kinder in Yale, Stanford oder Georgetown zu platzieren, sollen Dutzende Prominente und andere wohlhabende Eltern Mitarbeiter an Colleges und Universitäten in den USA bestochen haben. In einigen Fällen machten bezahlte Vertreter die Uni-Aufnahmeprüfungen für die Sprösslinge, in anderen wurden die Ergebnisse der Promi-Kinder nach oben korrigiert. Manchmal wurden Sporttrainer und andere Mitarbeiter bestochen, um die Studenten als Athleten an den Unis unterzubringen.
Loughlin und Giannulli sollen eine halbe Million Dollar gezahlt haben, um ihren beiden Töchtern Studienplätze als Ruderinnen an der University of Southern California zu sichern, obwohl die jungen Frauen keine Sportlerinnen sind.
In dem Skandal hatte sich US-Schauspielerin Felicity Huffman (56, «Desperate Housewives») am Montag schuldig bekannt. Huffman soll laut Anklage - als Spende getarnt - 15.000 Dollar (13.300 Euro) Schmiergeld gezahlt haben, um zu erreichen, dass Antworten ihrer ältesten Tochter beim landesweiten Einstufungstest SAT nachträglich aufgebessert wurden.
Huffman, die aus ihrer Ehe mit dem Schauspieler William H. Macy zwei Töchter hat, wurde Mitte März in Los Angeles verhaftet und musste Anfang April in Boston vor Gericht erscheinen. Ihr drohen mehrere Jahre Haft und eine Geldstrafe.