Der Streit mutet kurios an: Yoko Ono, die steinreiche Witwe von John Lennon, geht juristisch gegen eine Szene-Kneipe in Hamburg vor. Der Grund: Sie sieht wegen der Namensähnlichkeit mit dem «Yoko Mono» eine Verwechslungsgefahr. Nun entscheidet ein Gericht.
Yoko Ono
John Lennon und seine Frau Yoko Ono 1969 in Amsterdam. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • John Lennons Wittwe Yoko Ono klagt gegen Hamburger Bar «Yoko Mono».
  • Es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr.
  • Yoko Ono hatte zuvor eine polnische Limonaden-Firma mit dem Namen «John Lemon» verklagt.
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17 Jahre lang hatte Yoko Ono an einer Kneipe im Hamburger Karolinenviertel nichts auszusetzen. Warum auch, könnte man meinen, lebt John Lennons Witwe doch Tausende Kilometer von der norddeutschen Hafenstadt entfernt in ihrem Domizil in New York.

Doch plötzlich bekam der Betreiber der Bar «Yoko Mono» Post – mit der Aufforderung, den Namen des Szene-Lokals umgehend zu ändern. Der Grund: Es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr.

Kopfschütteln des Barbesitzers

Das Hamburger Landgericht gab der Klage Recht und stellte am 12. Juli eine einstweilige Verfügung aus, inklusive Strafandrohung in Höhe von 250’000 Euro. Sehr zum Unmut des Barbesitzers Nima Garous-Pour, der über das Vorgehen der schwerreichen Lennon-Witwe nur den Kopf schütteln kann. «Dass jemand sich von einem anderen Kontinent aus das Recht nehmen kann, eine kleine Kneipe zu verklagen, das finde ich absurd», sagte er bei der Anhörung im Oktober.

Zudem wurde erst im September bekannt, dass die Limonade einer polnischen Firma nicht länger «John Lemon» heissen darf. Die Firma habe das Vermächtnis John Lennons missbraucht, um ihren Softdrink zu verkaufen, argumentierten die Anwälte von Yoko Ono.

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