13. AHV-Rente: Mehrwertsteuer soll die Finanzierung sichern
Nach der Vernehmlassung über den Sommer präsentiert die Sozialministerin, wo ab Dezember 2026 das Geld für die 13. AHV-Rente herkommen soll.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat entschieden, wie die 13. AHV-Rente umgesetzt und finanziert werden soll.
- Er schlägt eine reine Erhöhung der Mehrwertsteuer vor.
- Nach dem Rechenfehler bei den AHV-Prognosen ist noch offen, wie viel die Erhöhung beträgt.
Weil bereits ab Dezember 2026 erstmals die 13. AHV-Rente ausbezahlt werden soll, muss die Frage nach deren Finanzierung rasch gelöst werden. Der Bundesrat schickte zwei Varianten in die Vernehmlassung: Einerseits eine reine Erhöhung der Lohnbeiträge, andererseits eine Kombination von höheren Lohnbeiträgen und einer Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Kontroverse Vernehmlassung zur 13. AHV-Rente
Die Vorschläge hatten für reichlich Wirbel gesorgt. Die Bürgerlichen lehnten beide Vorschläge ab, während von linker Seite die Forderung nach höheren Beiträgen des Bundes kam. Chancen wurden einem Kuhhandel aus dem Ständerat eingeräumt: Ein «Sicherheitsprozent» auf der Mehrwertsteuer soll gleichzeitig AHV und Armee finanzieren.
Heute nun legt Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider die Karten auf den Tisch: Um den AHV-Ausgleichsfonds bis 2030 im Gleichgewicht zu halten, soll ausschliesslich die Mehrwertsteuer erhöht werden.
Um wie viel, dies lässt der Bundesrat bewusst offen. Er will sich im Herbst festlegen, auf der Basis der neuen AHV-Finanzperspektiven. Trotz mehrfachen Nachfragen, wenigstens eine grobe Schätzung zu machen, wollte sich Bundesrätin Baume-Schneider nicht auf die Äste hinauslassen.
Nach Rechenfehler: Genaue Kosten unklar
Denn zunächst muss das Bundesamt für Sozialversicherungen über die Bücher. Wie es letzte Woche eingeräumt hat, lag man mit den Prognosen wegen falschen Formeln um Milliarden daneben.
Stand heute geht der Bundesrat davon aus, dass die Zusatzausgaben bis 2030 auf knapp fünf Milliarden Franken jährlich steigen werden. Angesichts der finanziellen Lage des Bundes will der Bundesrat aber den Bundesanteil an der AHV sogar senken. Statt 20,2 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben sollen künftig nur noch 19,5 Prozent aus der Bundeskasse kommen.
Der Bundesrat setzt sich damit über die Vernehmlassungs-Antworten hinweg. Mehrheitlich war die Senkung des Bundesanteils abgelehnt worden. Einig ist man sich immerhin in einem Punkt: Die 13. AHV-Rente soll jährlich im Dezember ausbezahlt werden. Diesen Vorschlag hat eine Mehrheit in der Vernehmlassung unterstützt.
Nach der definitiven Festlegung, um wie viel die Mehrwertsteuer erhöht werden soll, ist dann das Parlament an der Reihe. Dieses könne in der Wintersession 2024 und der Frühlingssession 2025 die Vorlage beraten, heisst es vom Bundesrat.