Ständeratskommission will Änderungen bei Mietzinsformularen

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Bern,

Zukünftig sollen Vermieter gestaffelte Mietzinserhöhungen in einfacher, schriftlicher Form mitteilen dürfen. Zudem soll die eigenhändige Unterschrift entfallen.

Verschiedene kantonale Formulare des Mieterinnen- und Mieterverbands zur Mitteilung des Anfangsmietzinses anlässlich eines Mietvertragabschlusses.
Verschiedene kantonale Formulare des Mieterinnen- und Mieterverbands zur Mitteilung des Anfangsmietzinses anlässlich eines Mietvertragabschlusses. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtskommission des Nationalrates soll gestaffelte Mietzinserhöhungen vereinfachen.
  • Die Ständeratskommission stimmte der entsprechenden Initiative zu,

Nach der Rechtskommission des Nationalrates forder nun auch ihre Schwesterkommission im Ständerat eine Vereinfachung gestaffelter Mietzinserhöhungen. Die ständerätliche Kommission hat parlamentarischen Initiativen von Karl Vogler (CSP/OW) und Olivier Feller ( FDP/VD) ohne Gegenstimme Folge gegeben, wie die Parlamentsdienste heute Mittwoch mitteilten. Nun kann die Kommission des Nationalrates eine Gesetzesänderung ausarbeiten.

Feller fordert, dass für die Mitteilung einer Mietzinserhöhung eine Faksimile-Unterschrift auf dem offiziellen Formular zulässig ist. Heute müssen die Formulare handschriftlich unterzeichnet sein. Das habe potenziell gravierende Folgen, argumentiert Feller. Fehle die eigenhändige Unterschrift, könne die Mitteilung der Mietzinserhöhung für nichtig erklärt werden.

Änderung lediglich zu gestaffelten Mietzinserhöhungen

Voglers Vorstoss betrifft Mietverträge, die eine gestaffelte Erhöhung des Mietzinses beinhalten. Nach heutigem Recht muss der Vermieter die einzelnen Erhöhungsschritte mit einem amtlichen Formular mitteilen.

Das Formular macht den Mieter darauf aufmerksam, dass der Mietzins angefochten werden kann. Bei der Staffelmiete sei das aber widersinnig und verwirrend, argumentiert Vogler, denn der Mieter könne gestaffelte Mietzinse gar nicht anfechten. Trotzdem sei heute die Mitzinserhöhung auf Basis der vereinbarten Staffelung nichtig, wenn das amtliche Formular fehle.

Noch nicht entschieden hat die Kommission über vier weitere parlamentarische Initiativen zum Thema Miete. Dabei geht es unter anderem darum, Vermietern höhere Renditen zu ermöglichen und den Schutz vor missbräuchlichen Mieten zu lockern. Die Kommission hat die Verwaltung beauftragt, in einem kurzen Bericht darzulegen, welche Folgen die Vorstösse haben könnten.

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