«Nein heisst Nein»: Eine überarbeitete Definition von Vergewaltigung im Sexualstrafrecht wird ab Mitte dieses Jahres wirksam sein.
Nein heisst Nein
Ab 1. Juli gilt in der Schweiz beim Sex «Nein heisst Nein». Strafbar macht sich, wer die Ablehnung einer sexuellen Handlung durch das Opfer ignoriert. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/LUIS BERG

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab dem 1. Juli 2024 tritt das überarbeitete Sexualstrafrecht in Kraft.
  • Dieses bringt die neue Regelung «Nein heisst Nein».
  • Auch der Schockzustand des Opfers gilt neben Worten oder Gesten als Zeichen der Ablehnung.
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Ab Mitte Jahr gilt eine neue Definition der Vergewaltigung im Sexualstrafrecht. Eine Vergewaltigung, ein sexueller Übergriff oder eine sexuelle Nötigung liegen neu vor: wenn das Opfer ausgedrückt hat, dass es mit der Handlung nicht einverstanden gewesen ist.

Der Bundesrat setzte am Mittwoch das revidierte Sexualstrafrecht ab 1. Juli 2024 in Kraft. Diese bringt die neue Regelung «Nein heisst Nein», die im Parlament kontroverse Diskussionen ausgelöst hatte. Als Zeichen der Ablehnung gilt neben Worten oder Gesten auch der Schockzustand des Opfers, das sogenannte Freezing.

Umstritten: «Nein heisst Nein» oder «Ja heisst Ja»?

Erstarrt das Opfer vor Angst und kann es weder Ablehnung äussern noch sich wehren, werden Täter bestraft: ebenfalls wegen Vergewaltigung oder sexuellem Übergriff und sexueller Nötigung – wenn sie den Schockzustand des Opfers erkannt haben.

Im Parlament war umstritten, ob nun «Nein heisst Nein» oder der Weg über «Ja heisst Ja» gewählt werden sollte. Sexuelle Handlungen hätten gemäss diesem Grundsatz nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Beteiligten stattfinden dürfen.

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