«Nein heisst Nein»: Parlament definiert Vergewaltigungs-Tatbestand
Der Nationalrat hat den Tatbestand der Vergewaltigung neu definiert. Die grosse Kammer schwenkt ein und verzichtet auf «Nur Ja heisst Ja».
Das Wichtigste in Kürze
- Das Parlament berät derzeit über die Reform des Sexualstrafrechts.
- Der Nationalrat ist eingeschwenkt – es bleibt bei «Nein heisst Nein».
- Allerdings wird das sogennante «Freezing» jetzt ausdrücklich erwähnt.
Die Reform des Sexualstrafrechts kommt voran. National- und Ständerat haben sich nun darauf geeinigt, den Schockzustand von Opfern in den Vergewaltigungstatbestand einzuschliessen. Der Nationalrat ist auf die Linie des Ständerats eingeschwenkt.
Damit bleibt es bei «Nein heisst Nein» im Sexualstrafrecht. Im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt wird sogenanntes «Freezing» jetzt allerdings ausdrücklich erwähnt.
Mit 105 zu 74 Stimmen und elf Enthaltungen bereinigte der Nationalrat am Donnerstag diesen zentralen Punkt der Vorlage. Der Ständerat hatte dem Kompromiss im März zugestimmt. Gegen die «Nur Ja heisst Ja»-Lösung stimmten FDP, SVP und «Die Mitte». Für den Antrag der Grünliberalen gab es Unterstützung der SP und Grünen.
Damit anerkennen die Räte, dass Opfer von sexualisierter Gewalt zuweilen ihre Ablehnung nicht zum Ausdruck bringen können. Dies, wenn sie sich in einer Art Schockzustand («Freezing») befinden. Gerichte sollen dies künftig ebenfalls als Ablehnung deuten können.
Der Nationalrat hatte bisher das Modell «Nur Ja heisst Ja» gewollt, das Sex nur mit Zustimmung aller Beteiligten propagiert. Einen Antrag der GLP, dabei zu bleiben, lehnte der Nationalrat ab.