Der Nationalrat hat bei der Verwendung der AHV-Nummer zur Identifikation von Personen vorwärtsgemacht. Ein Rückweisungsantrag blieb am Dienstag chancenlos.
Ein Mann zeigt seinen AHV-Ausweis.
Die AHV weist für 2023 ein Umlageergebnis von 1,229 Milliarden Franken aus. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Schon bald könnte eine Person anhand der AHV-Nummer identifiziert werden.
  • Das Geschäft steht nun vor der Schlussabstimmung.
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Für Behörden wird es je länger je schwieriger, Personen aufgrund eines Namens eindeutig zu identifizieren. Um dies zu vereinfachen, soll künftig die AHV-Nummer systematisch eingesetzt werden.

Sozialminister Alain Berset sagte im Nationalrat, dass der Bundesrat mit der Vorlage einem Wunsch der Behörden nachkomme. «Die AHV-Nummer ist äusserst verlässlich», sagte er. Ganz sensible Daten könnten noch immer mit einer anderen Nummer versehen werden - dazu gehöre auch das elektronische Patientendossier.

Den Grünen ist die systematische Verwendung der AHV-Nummer zu unsicher. Eingeführt werden solle stattdessen eine von der AHV-Nummer abgeleitete Nummer, die nicht zurückrechenbar sei, sagte Balthasar Glättli (Grüne/ZH).

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Ein AHV/IV-Ausweis. (Symbolbild) - Keystone

Eine sektorielle, von der AHV-Nummer abgeleitete Nummer würde auch von den kantonalen Datenschützern gestützt. Der Nationalrat lehnte den Minderheitsantrag der Grünen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuschicken, schliesslich deutlich ab, mit 144 zu 37 Stimmen bei 1 Enthaltung.

SP und Grüne wollten den Zugang zur systematischen Verwendung der AHV-Nummer einschränken. Organisationen und Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sollten die AHV-Nummer nicht verwenden dürfen. Auch Institutionen der Bildung sollte dies nicht möglich sein. Die Minderheitsanträge wurden abgelehnt.

Bereit für Schlussabstimmung

Zu entscheiden hatte der Nationalrat auch über einen Minderheitsantrag von Marco Romano (CVP/TI). Er verlangte wie der Ständerat, dass auch Behörden und Organe die AHV-Nummer systematisch verwenden dürfen, die die Einhaltung von Gesamtarbeitsverträgen kontrollieren. Der Nationalrat stimmte diesem Minderheitsantrag zu und räumte damit die letzte Differenz zum Ständerat aus.

In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat das Geschäft mit 145 zu 38 Stimmen und 4 Enthaltungen angenommen.

Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

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