Alain Berset: Weiterhin Lohn bei Pflege von Angehörigen

Christoph Krummenacher
Christoph Krummenacher

Bern,

Der Bundesrat will die Situation von pflegenden Angehörigen verbessern. Diese sollen zum Beispiel weiterhin Lohn erhalten, wenn sie deswegen abwesend sind.

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Bundesrat Alain Berset, Chef des Gesundheitsdepartements. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will Menschen unterstützen, die Angehörige pflegen.
  • Er will die Fortzahlung des Lohns regeln, wenn Erwerbstätige deswegen abwesend sind.
  • Alain Berset stellte diese Massnahmen am Mittwoch vor.

Bundesrat Alain Berset hat erkannt: «Die Arbeit von pflegenden Angehörigen ist ein sehr wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Sie deckt einen grossen Teil der Gesundheitsversorgung ab», erklärt er heute Mittwoch vor den Medien. Doch: Für Erwerbstätige ist die Betreuung von Angehörigen schwierig.

Mit einem neuen Gesetz will der Bundesrat einen Anspruch auf bezahlte Ferien verankern, um kranke Angehörige pflegen zu können. Diese Absenz darf jedoch drei Tage pro Ereignis und zehn Tage pro Jahr nicht übersteigen.

Zwei Drittel der Firmen würden bereits heute solche Pflege-Absenzen gewähren und teils auch abgelten. Mit dem Gesetz sollen jetzt aber alle die gleichen Rechte haben. Die Mehrkosten für die Wirtschaft werden auf 90 bis 150 Millionen Franken geschätzt.

Wenn ein Kind durch Krankheit oder Unfall in seiner Gesundheit stark beeinträchtigt ist, befinden sich berufstätige Eltern in einer sehr schwierigen Situation. Derzeit haben sie keine andere Wahl als unbezahlten Urlaub zu nehmen, sich selbst krankschreiben zu lassen oder die Arbeit vorübergehend ganz aufzugeben.

Davon sind jährlich ungefähr 4500 Familien betroffen. Zur Entlastung dieser Familien plant der Bundesrat die Einführung eines Betreuungsurlaubs von maximal 14 Wochen mit Anspruch auf eine Betreuungsentschädigung.

AHV-Betreuungsgutschriften neu auch für Lebenspartner

Mit der neuen Gesetzesgrundlage soll zudem der Anspruch auf Betreuungsgutschriften in der AHV ausgeweitet werden. Heute haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Betreuungsgutschrift der AHV, wenn die pflegebedürftige Person eine Hilflosenentschädigung für mittlere oder schwere Hilflosigkeit beansprucht.

Neu wird der Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung leichten Grades ausgeweitet. Diese Massnahme hat Mehrkosten für die AHV von 1 Million Franken pro Jahr zur Folge. Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften wird zudem auf Lebenspartner ausgeweitet.

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Wer Angehörige pflegt, soll nicht auf seinen Lohn verzichten müssen. - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

SP fordert Abgeltung für Angehörigenpflege

Erst gestern hatte die SP einen 6-Punkte-Plan für mehr Gleichstellung zwischen Mann und Frau vorgestellt. Frauen übernehmen öfter Pflegeaufgaben und erhalten für diese Arbeit keinen Lohn.

«Diese Personen – meist Frauen – haben häufig reduzierte Pensen, Lohnausfälle und Lücken in der Altersvorsorge», sagte SP-Nationalrätin Barbara Gysi. «Darum muss die Angehörigenpflege besser abgegolten werden.»

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