Asyl-Debatte findet in Wintersession statt
Die SVP verlangte kürzlich eine ausserordentliche Session zum Thema Asyl. Diese soll nun in der Wintersession abgehandelt werden.
Die von der SVP geforderte ausserordentliche Session zum Thema Asyl soll in der Wintersession im Dezember stattfinden. Das haben die Büros von National- und Ständerat entschieden. Zur Debatte stehen zwei gleich Motionen aus der SVP- und der FDP-Fraktion, die eine Korrektur der neuen Asyl-Praxis für Afghaninnen fordern.
Die SVP hatte vergangene Woche wegen der Motionen das Parlament zusammentrommeln wollen. Aufgrund der dramatischen Asyl-Lage seien dringliche Massnahmen erforderlich, sagte dazu am Freitag Fraktionschef Thomas Aeschi (ZG) zur Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Ausserordentliche Session findet in Wintersession statt
Er habe deshalb beim Büro des Nationalrats ein Gesuch um eine ausserordentliche Session deponiert, sagte Aeschi. Eine solche Session kann ein Viertel der Mitglieder eines Rats verlangen. 54 Nationalratsmitglieder hatten das Gesuch für eine ausserordentliche Session mit unterschrieben, wie es am Montag seitens der Parlamentsdienste hiess.
Die Büros bei der Räte haben nun entschieden, die ausserordentliche Session in der Wintersession durchzuführen. Wann genau, wird am 17. November an der Sitzung des Büros entschieden.
SVP wollte vor Wintersession tagen
Der Bundesrat habe bis zur Wintersession Zeit, die zwei Vorstösse zu beantworten, so die Parlamentsdienste. Noch seien diese nicht behandlungsreif.
Die Wintersession findet vom 4. bis 22. Dezember statt. Die SVP hätte nicht so lange warten, sondern die Räte schon diese Woche tagen lassen wollen.
Konkret hätten der National- und der Ständerat am kommenden Donnerstag die beiden Motionen behandeln sollen.
Afghaninnen leiden unter Taliban
Die Vorstösse fordern den Bundesrat auf, die seit dem 17. Juli 2023 ausgeübte Änderung in Bezug auf die Praxis der Asylgesuche von Afghaninnen rückgängig zu machen. Gesuche von Afghaninnen werden gemäss neuer Praxis zwar im Einzelfall geprüft, den Frauen aber in der Regel die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt.
Begründet wird die neue Praxis mit den seit der Machtübernahme der Taliban kontinuierlich schlechter werdenden Menschenrechten für Frauen in Afghanistan. Deren Grundrechte würden durch Einschränkungen stark eingeschränkt.