Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat die ausgeweitete Zertifikatspflicht in der Pandemie untersucht. Lehren sollen gezogen werden.
QR-Code eines digitalen Impfnachweises
QR-Code eines digitalen Impfnachweises - POOL/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Die GPK-N empfiehlt Lehren aus der Zertifikatspflicht für die Zukunft.
  • Verfassungsrechtlichen Mängel bei Zertifikatspflicht wurden untersucht.
  • Der Bundesrat soll einen gesetzlichen Rahmen für den Impfstatus präzisieren.
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Auf dem Höhepunkt der Pandemie ab Ende 2021 war an Veranstaltungen und in öffentlichen Einrichtungen ein Zertifikat nötig. Die GPK des Nationalrates hat an diesem Vorgehen keine verfassungsrechtlichen Mängel festgestellt, empfiehlt aber Lehren für die Zukunft.

Der Bundesrat weitete Anfang Dezember 2021 die Zertifikatspflicht auf zahlreiche Anlässe aus und ermöglichte die 2G-Regel: Öffentliche Einrichtungen konnten nur Geimpfte und von Covid-19-Genesenen zulassen, und auch Veranstalter konnten das so handhaben.

Grundlegende Mängel nicht erkannt

Wie vergewisserten sich die zuständigen Behörden, dass verfassungsrechtliche Kriterien erfüllt waren? Das untersucht die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat am Beispiel der ausgeweiteten Zertifikatspflicht. Grundlegende Mängel erkannte sie bei diesen Abklärungen nicht.

Gemäss einer Mitteilung der Parlamentsdienste vom Mittwoch empfiehlt die GPK-N aber Lehren. Ob der gesetzliche Rahmen für die unterschiedliche Behandlung von Menschen aufgrund des Impfstatus präzisiert werden sollte. Etwa, das soll der Bundesrat prüfen.

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