GPK kritisiert Behördenkommunikation zum Maskentragen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse während der Corona-Pandemie wurde untersucht.
- Schwächen wurden besonders bei der Kommunikation zum Thema Masken festgestellt.
- Die Geschäftsprüfungskommission kritisiert das BAG in dieser Hinsicht.
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats hat die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse durch die Bundesbehörden während der Corona-Pandemie untersucht. Bei der öffentlichen Kommunikation sowie beim Aufbau eines wissenschaftlichen Netzwerks ortete sie Verbesserungsmöglichkeiten.
Besonders was die Kommunikation zum Thema Masken betrifft, zeigte sich die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats (GPK-N) mit den Bundesbehörden unzufrieden. Dies geht aus einer Mitteilung vom Montag hervor. Demnach vermisste die Kommission auch die transparente Darstellung jener Punkte, über die Unsicherheit herrschte oder bei denen die Meinungen auseinandergingen.
In der öffentlichen Kommunikation der Bundesbehörden sei nur relativ wenig Bezug auf die wissenschaftlichen Erkenntnisse genommen worden.
Weiter habe sich der Bundesrat bei seinen Beschlüssen zur Krisenbewältigung auf breit gefächerte und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse gestützt. Das attestierte die GPK-N dem Bundesrat. Die Kommission begrüsste ausdrücklich die Bemühungen des BAG und des Innendepartements, dies zu ermöglichen. Auch die Arbeit der Covid-Taskforce beurteilte die GPK-N als gut.
Schwächen während der ersten Pandemie-Wochen festgestellt
Bei der Beschaffung und Verarbeitung der wissenschaftlichen Informationen hat die GPK-N betreffend der ersten Wochen der Pandemie Schwächen festgestellt. So habe das BAG sein wissenschaftliches Netzwerk zu spät und ohne echte Strategie aufgebaut. Der Austausch mit den wissenschaftlichen Kreisen sei ausserdem in der ersten Phase von Unklarheiten und Misstrauen geprägt gewesen.
Sie begrüsse den Vorschlag des Bundesrates, im Hinblick auf künftige Krisen wissenschaftliche Ad-hoc-Beratungsgremien einzusetzen, teilte die GPK-N weiter mit. Den Vorschlag gelte es rasch zu konkretisieren.
Die GPK stützte sich bei ihrem Bericht auf eine Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK). Und auf Abklärungen der Kommission aus den vergangenen drei Jahren. Der Bundesrat sei aufgefordert worden, bis zum 4. Oktober zu den Feststellungen und Empfehlungen Stellung zu nehmen.