BAG prüft höhere Boni für Mitarbeitende
Das Wichtigste in Kürze
- Das Bundesamt für Gesundheit prüft derzeit ordentliche Leistungsprämien für Mitarbeiter.
- Ebenfalls könnte die Obergrenze für solche Prämien erhöht werden.
- Laut BAG wurden die Angestellten in den letzten Monaten besonders gefordert.
Erst letzten Freitag wurde erneut eine Fehlinformation durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) verbreitet. Ein Mann zwischen 20 und 29 Jahren sei am Coronavirus verstorben. Offenbar ohne Vorerankungen, sagte «Mister Corona» Stefan Kuster an einer Medienkonferenz ausdrücklich.
Wie sich nur Stunden später herausstellte, wurde aber bloss ein Formular unklar ausgefüllt. Der Mann lebe, sei in Isolation und zeige keine schweren Symptome, bestätigte der Kanton Bern.
Die Kritik am BAG akzentuierte sich damit weiter. Nun sollen die Angestellten aber offenbar dennoch eine besondere Entschädigung für überdurchschnittliche Leistungen bekommen, berichtet die «NZZ».
Sonderprämien für BAG-Mitarbeiter
Das BAG kläre ab, ob das Budget für die Boni aufgestockt werden soll. Auch wird diskutiert, ob die Obergrenze für solche Prämien erhöht werden soll. BAG-Sprecher Gregor Lüthy hält gegenübe der Zeitung fest, dass noch kein Entscheid gefällt worden sei.
Seit Monaten seien die Mitarbeitenden des Bundesamtes für Gesundheit aber besonders gefordert, betont Lüthy.
Andere Bundesämter scheuen zurück
Der Bund kann überdurchschnittliche Leistungen seiner Angestellten mit Lohnprämien belohnen. Bis zu zehn Prozent des Jahreseinkommens darf die Prämie betragen. Die Bundesämter müssen selber abschätzen, welche Höhe die Boni betragen dürfen, so das eidgenössische Personalamt.
Derzeit teilen andere Bundesämter mit, keine besonderen Prämien wegen der Coronazeit vorgesehen zu haben, wie die NZZ schreibt. Auch die Kantone zeigen sich hier vorsichtig. Angesichts der Arbeitslosenzahl in anderen Sektoren könnten Prämienerhöhungen für Unmut in der Bevölkerung sorgen, heisst es.
Ausnahmen sind die Kantone Bern und St. Gallen, welche vorsehen, ihre Mitarbeitenden in bestimmten Direktionen und Arbeitsbereichen zu belohnen.
Sowohl bei diesen Kantonen als auch beim BAG ist noch unklar, wie viele Mitarbeitende solche Prämien bekommen würden. Auch über die Höhe wurde noch nicht entschieden.