BAG: Rauchen auf Terrasse nur erlaubt, wenn getrunken wird
Das Terrassen-Regime sorgt weitherum für Verwirrung. Das BAG hält fest: Die Maske darf nicht abgenommen werden, um zu rauchen. Ausser, es wird auch getrunken.
Das Wichtigste in Kürze
- Auf Restaurant-Terrassen darf die Maske nur zur Konsumation abgenommen werden.
- Eine Zigarette zu rauchen fällt gemäss BAG allerdings nicht darunter.
- Der Tabakkonsum ist nur erlaubt, wenn gleichzeitig auch gegessen oder getrunken wird.
Seit drei Tagen treffen sich Schweizerinnen und Schweizer wieder auf den Aussen-Terrassen von Restaurants. Endlich ist bei einem Kaffee oder einem Feierabend-Bier wieder ein Schwatz mit Freunden möglich.
Eines der dabei dominierenden Smalltalk-Themen landauf landab: Müssen wir nun nach jedem Schluck Eistee die Maske wieder aufsetzen? Gesundheitsminister Alain Berset sagte am Mittwoch klar: Der Mundschutz darf nur zur Konsumation abgenommen werden.
Das sorgt für Verstimmung: Gastrosuisse will die Regelung kippen, auch Politiker aus Mitte und SVP vermissen den «gesunden Menschenverstand». Regeltreue, aber gerissene Gäste haben eine Lösung gefunden, um dem Wirrwarr zu entgehen.
BAG: Maske darf nicht «nur» zum Rauchen abgenommen werden
«Komm, wir rauchen einfach immer eine Zigarette», heisst es gemäss Nau.ch-Informationen allenthalben. Denn tatsächlich haben weder Bundesrat noch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) diesbezüglich irgendeine Regel festgehalten.
Auf Anfrage von Nau.ch nimmt das BAG erstmals Stellung zu der Frage. Ein Sprecher hält fest: «Die Maske kann nicht abgenommen werden, nur um zu rauchen.» Die ausführliche Antwort zeigt jedoch: Es ist kompliziert.
Denn aus den neuen Bestimmungen der Covid-19-Verordnung (Artikel 3b, Absatz 2, Buchstabe d) lasse sich «kein absolutes Rauchverbot ableiten», so der Sprecher.
Bund beharrt auf strikter Interpretation
Allerdings sehe der entsprechende Erlass vor, «dass die Gesichtsmaske nur während der Konsumation von Speisen und Getränken abgenommen werden darf».
Was genau «die Konsumation» beinhaltet, bleibt allerdings vielen Wirten und Gästen unklar. Das BAG interpretiert den Gesetzestext indessen relativ strikt.
Gäste, welche für Gespräche oder ein Gesellschaftsspiel am Tisch sitzen und nur «punktuell ein Getränk konsumieren» sollen gemäss dem BAG-Sprecher die Gesichtsmaske tragen. «Um sich und andere zu schützen», so die Begründung.
Umsetzung der BAG-Regeln bleibt unklar
Deshalb sei auch das Rauchen «nur während der Konsumation erlaubt», fasst der BAG-Mann die allgemeingültige Regelung in der Schweiz zusammen. Damit dürfte das BAG für eine gewisse Verunsicherung in der Gastro-Branche sorgen.
Vor allem bürgerliche Politiker warnen davor, dass das Service-Personal auch noch Maskenpolizei spielen muss. In der Praxis dürfte das wohl bedeuten: Wo kein Kläger, da kein Richter.