Coronavirus: Diese Regeln gelten nun auf Terrassen & Co.

Elisa Jeanneret
Elisa Jeanneret

Bern,

Ab heute Montag gelten neue, gelockerte Massnahmen gegen das Coronavirus. Nau.ch schafft eine Übersicht darüber, was nun wo genau gilt.

Lockerungen Coronavirus Bundesrat
Ab 19. April gelten neue Lockerungen der Massnahmen gegen das Coronavirus. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Terrassen, Fussballspiele, Kino: Der Bundesrat hat viele Lockerungen vorgenommen.
  • Hier ist eine Übersicht, was ab heute wo im Detail gilt.

Der Bundesrat hat die Corona-Massnahmen trotz Risiken am Mittwoch gelockert. Die neuen Regeln gelten ab heute. Hier ist eine Übersicht, worauf Sie auf der Restaurant-Terrasse oder im Fitnessstudio achten müssen. Für private Treffen im Familien- oder Freundeskreis gelten die alten Regeln: Drinnen maximal 10 Personen, draussen 15.

Massnahmen Coronavirus BAG
Die gelockerten Massnahmen gegen das Coronavirus gelten ab 19. April. - BAG

Coronavirus: Das gilt beim Feierabendbier oder Essen im Restaurant

Auf den Terrassen von Cafés, Bars und Restaurants gelten altbekannte Regeln im Kampf gegen das Coronavirus. An einem Tisch dürfen maximal vier Personen sitzen, eine Ausnahme bilden hier Eltern mit ihren Kindern. Dieses Mal müssen aber alle Anwesenden ihre Kontaktdaten angeben. Ansonsten gilt eine Masken- und Sitzpflicht, die Maske darf nur beim Konsumieren abgezogen werden.

Coronavirus
Die Restaurant-Terrassen dürfen trotz steigender Fallzahlen mit dem Coronavirus ab Montag wieder öffnen (Archivbild). - Keystone

Die Tische im Aussenbereich müssen 1,5 Meter auseinander gestellt werden. Alle Gastrobetriebe müssen um 23 Uhr schliessen, bis um 6 Uhr morgens gilt eine Sperrstunde. Das gilt ebenfalls für Takeaways.

Kultur lebt mit Einschränkungen wieder auf

Die Kultur darf wieder ein wenig aufleben; zulässig sind zum Beispiel Theatervorstellungen, Filme im Kino schauen gehen und Konzerte im Freien. Hier gelten unterschiedliche Personenobergrenzen, je nachdem, ob die Veranstaltung draussen oder drinnen stattfindet. In Aussenbereichen dürfen sich maximal 100 Personen versammeln, drinnen bis zu 50.

die drei musketiere
Blick in einen Kinosaal. (Symbolbild) - zvg

Allgemein gilt eine Sitzpflicht wie auch eine Maskenpflicht. Essen und Trinken ist verboten, um das Abziehen der Schutzmaske zu vermeiden. In Kinos oder Theater gilt zudem eine Kapazitätsbeschränkung auf einen Drittel des verfügbaren Platzes. Zwischen Personen, die nicht zu einem Haushalt gehören, muss ein Sitz freigelassen werden, um den Sicherheitsabstand zu gewährleisten.

Chöre dürfen jedoch wegen dem Coronavirus immer noch nicht auftreten. Zulässig sind einzelne professionelle Sängerinnen und Sänger.

Publikum im Sport und Trainings

Auch im Sport wurden die Regeln gelockert. Spiele an der frischen Luft von semi- oder professionellen Ligen dürfen wieder vor Publikum stattfinden. Das gilt auch für Nachwuchsspiele oder Wettkämpfe von Elitesportlern. In Hallen ist Publikum nur erlaubt, wenn es sich um eine semiprofessionelle oder professionelle Liga handelt.

Es gelten dieselben Schutzvorkehrungen und Personenobergrenzen sowie Kapazitätsbeschränkungen wie im Kulturbereich.

Fitnesscenter coronavirus
Die Fitnesscenter dürfen ab Montag trotz steigenden Zahlen der Infektionen mit dem Coronavirus wieder öffnen. - dpa

Im Fitnesszentrum gilt keine Personenobergrenze, aber eine Kapazitätsbeschränkung. Es gilt jedoch Abstand halten und Maske tragen; wenn keine Maske getragen werden soll, muss pro Person eine genügend grosse Fläche zur Verfügung stehen. Hier sieht das BAG für ruhige Sportarten am Platz 15, ansonsten mindestens 25 Quadratmeter vor.

Fürs Training bei Mannschaftssportarten gilt: Ist es eine Kontaktsportart wie Boxen oder Judo, ist Trainieren untersagt. Ansonsten dürfen bis zu 15 Personen in der Halle trainieren, mit Maske und Abstand. Bei Fussball, Handball oder Basketball dürfen nur Aktivitäten ohne Körperkontakt geübt werden.

Freuen Sie sich über die Lockerungen?

Draussen gelten die gleichen Regeln gegen das Coronavirus. Hallenbäder – nur für sportliche Aktivitäten – und Schwimmbäder dürfen mit Kapazitätsbeschränkungen öffnen. Für Kinder und Jugendliche bis und mit Jahrgang 2001 gelten andere Regeln.

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