Einigen sich ein Kläger und die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gütlich, wird der Strafregistereintrag künftig gelöscht. Heute ist dies nicht möglich. Der Ständerat hat als Zweitrat dafür gestimmt, diese Gesetzeslücke zu schliessen.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (F). - Keystone

Der Ständerat hat am Mittwoch oppositionslos mit 31 zu 0 Stimmen beschlossen, das Bundesgerichtsgesetz entsprechend zu ergänzen.

Damit wird es möglich, ein Urteil, das zu Unrecht im Strafregister aufgeführt ist, zu löschen, wenn die Schweiz vor dem Gericht in Strassburg anerkennt, dass die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) durch die Schweiz verletzt wurde.

Heute ist dies nicht möglich, weil eine Löschung des Eintrags im Strafregister eine Revision durch das Bundesgericht benötigt. Eine solche Revision ist wiederum nur bei einer Verurteilung der Schweiz möglich, nicht aber bei einer gütlichen Einigung.

Der Bundesrat unterstütze die Gesetzesänderung, sagte Justizministerin Karin Keller-Sutter im Rat. Die Anpassung ermögliche auch eine Vereinfachung.

Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.

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