Besteuerung von Grenzgängern im Homeoffice bleibt gleich

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Bern und Paris haben die Homeoffice-Steuerregelung für Grenzgänger bis Ende 2025 verlängert.

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Für Grenzgänger im Homeoffice gelten die bisherigen Regeln weiter bis Ende des Jahres 2025. (Symbolbild) - Keystone

Für die Besteuerung in der Schweiz angestellter Grenzgängerinnen und Grenzgänger im Homeoffice gelten die bisherigen Regeln weiter bis Ende des Jahres 2025. Diese können bis zu 40 Prozent Telearbeit leisten. Bern und Paris hätten die seit 2022 geltende Übergangsregelung verlängert, teilte die Eidgenössische Steuerverwaltung am Dienstag mit.

Ohne den Schritt wäre sie Ende 2024 ausgelaufen. Laut der Vereinbarung behält die Schweiz 60 Prozent der auf die im Homeoffice ausgeübten Tätigkeiten erhobenen Steuern und gibt 40 Prozent an Frankreich ab.

Zusatzabkommen noch nicht genehmigt

Eigentlich hatten sich Bern und Paris bereits 2023 auf ein Zusatzabkommen zum französisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens geeinigt, mit dem die Bestimmungen in eine definitive Vereinbarung überführt werden soll. Während Nationalrat und Ständerat dem Zusatzabkommen bereits in der Sommersession zustimmten, steht dessen Genehmigung im französischen Parlament noch aus.

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