Bund hält Genderstern in amtlichen Dokumenten für nicht zulässig
Der Bund will in amtlichen Dokumenten keine neue Genderschreibweise anwenden. Dabei setzt er weiterhin auf die Paarform.
Das Wichtigste in Kürze
- In einer im Juni erlassenen Weisung hält der Bund den Umgang mit Genderschreibweisen fest.
- Darin heisst es, dass die Formen für amtliche Dokumente «nicht geeignet» seien.
- Der Genderstern und ähnliche Formen seien falsche Ansätze.
Die Bundeskanzlei hält den Genderstern, den Genderdoppelpunkt, den Gender-Gap und den Gender-Mediopunkt für «nicht geeignet, das Anliegen einer inklusiven Sprache in den Texten des Bundes umzusetzen». Sie lässt diese Zeichen deshalb in den Texten des Bundes nicht zu.
Das legt der Bund in einer Mitte Juni erlassenen Weisung fest. Das Dokument, über das die Onlineportale von CH Media am Montag berichteten, liegt auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.
Der Bundesrat hat in dieser Sache auch eine parlamentarische Anfrage beantwortet: Er anerkenne das Anliegen, das hinter dem Genderstern (Bürger*innen) und ähnlichen neueren Schreibweisen zur Gendermarkierung (Bürger:innen; Bürger_innen; Bürger·innen) stehe; eine Sprache zu verwenden, die möglichst alle Menschen anspreche und niemanden diskriminiere.
Der Genderstern und ähnliche Formen seien aber der falsche Ansatz: «Der Bundesrat hält diese noch stark experimentellen Schreibweisen für nicht geeignet, das Anliegen einer inklusiven Sprache in den Texten des Bundes umzusetzen.» Das hält er fest.
Paarformen sollen alle miteinschliessen
Sie führten zu verschiedenen sprachlichen, sprachpolitischen und rechtlichen Problemen. Zudem seien es «Experimente, die noch weit davon entfernt sind, von der Sprachgemeinschaft akzeptiert und verstanden zu werden».
Stattdessen kommen in Texten des Bundes nach wie vor Paarformen (Bürgerinnen und Bürger), geschlechtsabstrakte Formen (versicherte Person), geschlechtsneutrale Formen (Versicherte) oder Umschreibungen ohne Personenbezug zum Einsatz. Das generische Maskulin (Bürger) sei nicht zulässig.
Die deutsche Sprache hat laut dem Bund bislang keine Mittel herausgebildet, die es erlauben würden, auch Geschlechtsidentitäten ausserhalb des binären Modells in solchen Formulierungen ausdrücklich zu erwähnen. Dennoch verstehe die Bundeskanzlei Paarformen als sprachliche Klammern, die Diversität markieren und alle miteinschliessen sollen.
Die Bundeskanzlei macht indes keine Vorgaben zum Sprachgebrauch der Öffentlichkeit. Sie beantwortet mit der neuen Weisung auch nicht abschliessend die Frage, wie Menschen mit nichtbinärer Geschlechtsidentität angesprochen werden können. Eine Überarbeitung des Leitfadens zur geschlechtergerechten Sprache sei bis Ende Jahr vorgesehen, heisst es.