Virus-Mutation – Schweizer im Ausland erhalten keine Rückholaktion

Elisa Jeanneret
Elisa Jeanneret

Bern,

Aus Grossbritannien und Südafrika eingereiste Personen müssen rückwirkend in Quarantäne. Von der Massnahme betroffen sind mehrere Tausend Personen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mutationen des Coronavirus haben sich in Grossbritannien und Südafrika verbreitet.
  • Um die Verbreitung zu verhindern, müssen Einreisende aus diesen Ländern in Quarantäne.
  • Der Bundesratsentscheid soll rund 10'000 Personen betreffen.

Am Sonntag wurde der Flugverkehr zwischen der Schweiz, Grossbritannien und Südafrika eingestellt. Nun werden auch Reisende aus diesen Ländern in Quarantäne geschickt.

Coronavirus - Quarantäne Zone
Street Art mit der Aufschrift "Quarantäne Zone" ist an einem Brett auf einer Brücke angebracht. - dpa

Personen, die seit dem 14. Dezember aus diesen Ländern in die Schweiz eingereist sind, müssen in rückwirkende Quarantäne. Das hat der Bundesrat heute Montag entschieden.

Mutation «wahrscheinlich» schon in der Schweiz

Patrick Mathys vom BAG sagt, die Mutation sei «wahrscheinlich» schon in der Schweiz. Sie sei nur noch nicht nachgewiesen worden. Es sei aus epidemiologischer Sicht aber «Wunschdenken» zu hoffen, dass auf dem Festland keine Fälle mit dem mutierten Virus auftreten werden.

Mathys BAG
Patrick Mathys, Leiter Krisenbewältigung BAG. - Keystone

Bisher habe die Mutation keine höhere Mortalität provoziert. Was aber gefährlich werden könnte, sei das höhere Übertragungsrisiko. Da die Spitäler in der Schweiz schon am Versorgungslimit arbeiteten, könnten mehr Infektionen schnell gefährlich werden.

In der Schweiz würden Stichproben des Coronavirus sequenziert, heisst, auf das Erbgut untersucht. Deswegen sei die Mutation auch noch nicht nachgewiesen worden. Wie die Kantone die Touristinnen und Touristen teste und in Quarantäne versetze, sei noch unklar. Möglich seien aber Massentests wie in Graubünden.

Faktisches Einreiseverbot für Briten

Weiter wurden britischen Anwohnenden ihre Freizügigkeitsprivilegien entzogen. Das bedeutet, sie dürfen nicht mehr vom Schengen-Abkommen profitieren und ohne Visum in die Schweiz kommen. Wegen des Brexits wäre das ohnehin am 1. Januar der Fall gewesen.

Für Schweizerinnen und Schweizer, welche sich derzeit in Grossbritannien oder Südafrika befinden, wird beim Flugverbot eine Ausnahme gemacht. Diese Ausnahme werde auch für Briten gemacht, welche nach Hause gehen wollen, so das Bundesamt für Zivilluftfahrt.

Grenze Schweiz
Der Warenaustausch zwischen der UK und der Schweiz bleibt weiterhin möglich. - Keystone

Das EDA teilt mit, dass sich etwa 960 Schweizer Staatsbürger in der UK und Südafrika auf der App «Travel Admin» registriert hätten. Mit der App würden Rückflüge über kommerzielle Airlines organisiert, so Hans-Peter Lenz vom Departement. Es werde keine Rückholaktionen wie im Frühling geben.

Für Arbeitende im Bereich der Warenlieferung aus Grossbritannien gelte die Quarantänepflicht und das Einreiseverbot nicht, ergänzt Christian Bock von der Zollverwaltung. Somit bleibe der Warenaustausch weiterhin möglich, die Massnahme sei auch schon seit März in Kraft.

An der Medienkonferenz waren folgende Teilnehmer anwesend:

– Patrick Mathys, Leiter Sektion Krisenbewältigung und internationale Zusammenarbeit, BAG

– Marcel Zuckschwerdt, stv. Direktor BAZL, UVEK

– Cornelia Lüthy, Vizedirektorin SEM, EJPD

– Christian Bock, Direktor Eidg. Zollverwaltung, EFD

– Hans-Peter Lenz, Leiter Krisenmanagementzentrum, EDA

– Michael Gerber, Stv. Leiter Abteilung Recht, BAG

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