Bund zahlt auch 2019 keinen Zins auf vorzeitig bezahlte Steuern

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Bern,

Wer seine direkten Bundessteuern vorzeitig bezahlt, erhält auch 2019 keinen Vergütungszins.

5, 10, 20 und 50 Rappenstücke und 1, 2 und 5 Frankenstücke auf einem Haufen in Zürich.
5, 10, 20 und 50 Rappenstücke und 1, 2 und 5 Frankenstücke auf einem Haufen in Zürich. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer seine Bundessteuern vorzeitig bezahlt, erhält auch 2019 keinen Vergütungszins.
  • Wenn sich die Zinssätze wieder erholten, sei der Vergütungszins wieder anzuheben.

Das Finanzdepartement (EFD) teilte am Freitag mit, dass der Vergütungszins bei null Prozent belassen wird. Die Zinsen bewegten sich unverändert auf einem historisch tiefen Niveau, begründete das EFD den Entscheid. Wenn sich die Zinssätze wieder erholten, sei der Vergütungszins wieder anzuheben.

Das EFD hatte bereits 2017 und 2018 keinen Vergütungszins mehr ausgerichtet. In den Jahren 2014 bis 2016 dagegen gab es für Vorauszahlungen der direkten Bundessteuern bis zum Fälligkeitstermin einen Vergütungszins von 0,25 Prozent.

Im Februar 2017 hatte der Nationalrat eine Motion seiner Finanzkommission abgelehnt, die den Bund beauftragen wollte, wieder einen Vergütungszins von mindestens 0,25 Prozent einzuführen. Finanzminister Ueli Maurer stellt sich damals dagegen und wies auf die Marktverhältnisse mit tiefen Zinsen und Negativzinsen hin.

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