EU

Bundesamt für Justiz verteidigt Gutachten zu EU-Abstimmung

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Bern,

Michael Schöll verteidigt die Rechtsanalyse zur Volksabstimmung über das EU-Verhandlungsergebnis. Ein Ständemehr wäre somit nicht erforderlich.

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Michael Schöll, Direktor des Bundesamts für Justiz, bei einer Medienveranstaltung. (Archivbild) - keystone

Der Direktor des Bundesamts für Justiz (BJ) hat das Gutachten seines Amts zur Volksabstimmung über das Ergebnis der EU-Verhandlungen verteidigt. «Das BJ macht keine Gefälligkeitsgutachten», sagte Michael Schöll in einem Interview.

Die Rechtsanalyse, die Ende Juni veröffentlicht wurde, kam zum Schuss, dass das Ergebnis der EU-Verhandlungen gemäss geltender Verfassung nicht dem obligatorischen, sondern nur dem fakultativen Referendum unterstellt werden kann. Somit würde das Volksmehr genügen, das Ständemehr wäre nicht erforderlich. Die Hürde für die EU-Vorlage bei einer Abstimmung wäre also tiefer.

Gutachten zeigte keine Fehler oder Lücken

Ab der Deutlichkeit der juristischen Analyse zeigte sich Jurist Schöll im Interview mit der «Neuen Zürcher Zeitung» vom Samstag selbst überrascht. Die Analyse habe aber eindeutig ergeben, dass es auf der Grundlage der Verfassung in dem Fall auch ausnahmsweise kein obligatorisches Staatsvertragsreferendum geben könne.

«Praktisch alle juristischen Argumente sprechen für diese Sichtweise», sagte Schöll. «Das hat offensichtlich Irritationen ausgelöst. Doch bisher hat mir niemand aufgezeigt, dass unser Gutachten Fehler oder Lücken aufweisen würde.»

SVP sieht Abstimmung mit Ständemehr für notwendig

Beim Gutachten handelt es sich um eine juristische und nicht um eine politische Einschätzung. In der Schweiz gibt es keine Instanz, die für alle Rechtsfragen verbindlich über die Auslegung der Verfassung entscheiden kann. Der Bundesrat will erst bei der Botschaft zum Verhandlungspaket mit der EU entscheiden, welchen Antrag er der Bundesversammlung stellen wird.

Die SVP, welche die Verhandlungen mit der EU grundsätzlich ablehnt, machte früher klar, dass sie eine Abstimmung mit Ständemehr für notwendig hält.

Kommentare

User #1902 (nicht angemeldet)

Auch in diesem Fall zeigt es sich, dass in der Schweiz ein Verfassungsgericht fehlt. Das bewirkt u. a., dass in der Schweiz das Gesetz faktisch über der Verfassung steht ...

User #4614 (nicht angemeldet)

Sofort entlassen, so etwas wird mit Steuergelder entlöhnt.

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