Bundesanwaltschaft kann russische Spione strafrechtlich verfolgen

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Bern,

Die beiden Spione, die man im Frühjahr auf dem Weg nach Spiez BE festgenommen hatte, können nun strafrechtlich verfolgt werden.

Martin Schütz, Chef Fachbereich Biologie des Labor Spiez, Projektleiter biologisches Sicherheitslabor, arbeitet geschützt im Sicherheitsanzug im biologischen Sicherheitslabor auf dem Gelände des Labors in Spiez BE.
Martin Schütz, Chef Fachbereich Biologie des Labor Spiez, Projektleiter biologisches Sicherheitslabor, arbeitet geschützt im Sicherheitsanzug im biologischen Sicherheitslabor auf dem Gelände des Labors in Spiez BE. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft ermöglicht die Strafverfolgung zweier Spione aus Russland.
  • Diese waren im Frühjahr unterwegs ins Labor in Spiez BE.
  • Laut Jean-Philippe Gaudin soll die Schweiz ein solches Verhalten nicht tolerieren.

In der Spionageaffäre mit Russland hat der Bundesrat die Bundesanwaltschaft ermächtigt, ein Strafverfahren wegen Verdachts auf politischen Nachrichtendienst zu führen. Im Visier stehen zwei Spione, die das Labor Spiez auskundschaften wollten.

Die niederländischen Behörden hatten am 4. Oktober über einen Hacker-Angriff auf die Organisation für ein Verbot von Chemiewaffen in Den Haag informiert. Involviert war auch die Schweiz: Im Frühjahr wurden in den Niederlanden zwei russische Spione festgenommen, die sich auf dem Weg zum Labor Spiez befunden haben sollen.

Die Bundesanwaltschaft hatte gegen diese bereits 2017 ein Strafverfahren eingeleitet, wegen Hacker-Angriffen auf die Welt-Anti-Doping-Agentur in Lausanne. Das Labor Spiez war an Analysen im Fall des vergifteten russischen Agenten Sergej Skripal und dessen Tochter in England beteiligt.

Ermächtigung wird selten verweigert

Die Bundesanwaltschaft kann nun eine Strafverfolgung gegen mehrere russische Staatsangehörige durchführen, die verdächtigt werden, in der Schweiz politischen Nachrichtendienst betrieben zu haben. Dazu hat sie das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement nach Rücksprache mit dem Aussendepartement ermächtigt, wie es am Dienstag mitteilte.

Die Verfolgung politischer Straftaten bedarf in der Schweiz einer Ermächtigung durch den Bundesrat, wobei die Kompetenz an das EJPD delegiert ist. Die Ermächtigung wird nur in jenen seltenen Fällen verweigert, in denen staatspolitische Gründe zur Wahrung der Landesinteressen vorliegen, die gegen eine Strafverfolgung sprechen.

Bilaterale Spannungen steigen

Dass sich unter ausländischen Diplomaten Spione befinden, ist ein offenes Geheimnis. Der Bundesrat schrieb bereits in seinem Geschäftsbericht 2017, es lasse sich eine erhebliche Zahl von «Nachrichtendienstoffizieren unter diplomatischer Tarnung» feststellen.

Die Affäre hatte in den letzten Monaten für Spannungen zwischen den beiden Ländern gesorgt. Aus Sicht der Schweizer Behörden hat Russland mit den Aktionen eine rote Linie überschritten. Die Schweiz toleriere keine Aktionen gegen ihre Souveränität, betonte Verteidigungsminister Parmelin am letzten Freitag vor den Medien.

Nachrichtendienstchef Jean-Philippe Gaudin stellte fest, die russische Präsenz in der Schweiz sei immer schon stark gewesen, habe aber in den vergangenen Jahren noch zugenommen. Es gelte, eine klare Botschaft an die russischen Behörden zu senden und zu zeigen, dass die Schweiz im Bild sei und solches nicht toleriere.

Vorwürfe haltlos

Die russischen Behörden bezeichnen die Vorwürfe als unbegründet und vermuten eine Kampagne von bestimmten Kreisen. Sie bestellten deshalb Mitte September den Schweizer Botschafter Yves Rossier ein. Ihm wurde vom russischen Aussenminister zu verstehen gegeben, dass derart feindlich formulierte Äusserungen den Beziehungen zwischen Bern und Moskau erheblich schaden könnten.

Zuvor hatte die Schweiz den russischen Botschafter in Bern einberufen, um gegen den «Angriffsversuch» der beiden russischen Spione zu protestieren.

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