Bundesanwalt Michael Lauber will keine Untersuchung gegen die PostAuto AG führen. Für die vom Bundesamt für Verkehr eingereichte Strafanzeige sei man gar nicht zuständig. Das Amt von Doris Leuthard solle selbst schauen.

Der Bundesanwaltschaft hat entschieden: Sie ist nicht zuständig für die Untersuchung der mutmasslich zu hohen Subventionsbezüge bei der PostAuto Schweiz AG.

Zudem hält die Bundesanwaltschaft fest: «Somit verfügen weder die nationale noch die kantonale Strafverfolgungsbehörde über eine gesetzliche Grundlage, die angezeigten mutmasslich zu hohen Subventionsbezüge zu untersuchen.»

Damit ist die Strafanzeige des Bundesamts für Verkehr hinfällig. Auch die Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern fühlt sich nicht zuständig.

Gemäss Subventionsgesetz müssten solche mutmassliche Straftaten zwingend vom zuständigen Bundesamt untersucht werden, schreibt die Bundesanwaltschaft weiter. Also vom Bundesamt für Verkehr selbst.

Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es keinen hinreichender Verdacht auf Straftaten gemäss Strafgesetzbuch. Deshalb könne weder die Bundesanwaltschaft noch die kantonale Staatsanwaltschaft eine Untersuchung eröffnen.

Bundesanwalt Michael Lauber erklärt sich für nicht zuständig im PostAuto-Skandal.
Bundesanwalt Michael Lauber erklärt sich für nicht zuständig im PostAuto-Skandal. - Keystone

Keine gesetzliche Grundlage

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bundesanwaltschaft sei nicht zuständig für den Fall PostAuto, hat Bundesanwalt Michael Lauber entschieden.
  • Damit ist die Strafanzeige des Bundesamts für Verkehr (BAV) hinfällig.
  • Gemäss Bundesanwaltschaft ist es das BAV selbst, das eine solche Untersuchung führen müsste.
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