Bundesgericht muss über Eigenmittel der Postfinance befinden
Die Postfinance wehrt sich gegen den Eigenmittelzuschlag der Finma. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird ans Bundesgericht weitergezogen.
Das Wichtigste in Kürze
- Postfinance zieht gegen Eigenkapitalvorschriften vor Bundesgericht.
- Finma verhängte Eigenmittelzuschlag wegen zu geringer Sicherheiten.
- Postfinance kritisiert mangelnde Berücksichtigung ihres Geschäftsmodells durch Finma.
Die Postfinance wehrt sich gegen strengere Eigenkapitalvorschriften. Sie zieht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Ersteres hatte Ende März eine Beschwerde des Finanzinstituts gegen eine Verfügung der Finanzmarktaufsicht abgewiesen.
Die Postfinance ist weiterhin der Ansicht, die Finma habe die Zinsrisiken des Instituts falsch berechnet. Postfinance-Sprecherin Dörte Horn bestätigte am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der «Neuen Zürcher Zeitung».
Die Finanzmarktaufsicht (Finma) hatte im Juli 2021 für die Postfinance einen Eigenmittelzuschlag verfügt. Ansonsten bestünden im Verhältnis zu den von der Postfinance eingegangenen Risiken keine ausreichenden Sicherheiten, argumentierte sie. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie stark sich eine erhebliche, plötzliche Zinserhöhung auf die Erträge der Postfinance auswirken würde.
Das Unternehmen kritisiert insbesondere, die Finma berücksichtige die Besonderheiten des Geschäftsmodells der Postfinance zu wenig.