Bundesgesetz über die Stempelabgaben: Bundesrat beurteilt Entwürfe
Das Bundesgesetz über die Stempelabgaben soll geändert werden. Eine Nationalratskommission hat dem Bundesrat zwei Entwürfe vorgelegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat zwei Entwürfe zur Abschaffung der Stempelabgaben diskutiert.
- Entwurf 1, die Auflösung der Emissionsabgaben, wurde gutgeheissen.
- Entwurf 2, die Abschaffung der Umsatzabgaben wurde jedoch abgelehnt.
Der Bundesrat hat den Entwurf 1 der parlamentarischen Initiative «Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen» angenommen. Diese umfasst die Abschaffung der Emissionsabgaben sowie der Umsatzabgaben auf inländische Obligationen. Dadurch soll unter anderem die Corona-Krisen-Bewältigung für angeschlagene Unternehmen erleichtert werden.
Entwurf 2 zum Bundesgesetz über die Stempelabgaben wurde hingegen abgelehnt, teilte die Eidgenössische Steuerverwaltung in einer Mitteilung mit. Dieser umfasst die Abschaffung der Umsatzabgabe auf ausländische Obligationen und inländische Wertschriften mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr.
Zudem wollte die Nationalratskommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) auf die Abgaben auf Lebensversicherungen verzichten. Die beiden Massnahmen würden jährliche Mindereinnahmen von rund 220 Millionen Franken bedeuten. Sie wurden aus finanzpolitischen Gründen abgelehnt.