Bundesparlament verbessert Absicherung von Bankeinlagen
Im Falle eines Bankkonkurses kommen Kundinnen und Kunden künftig rascher an ihr Geld. Der Nationalrat hat alle noch bestehenden Differenzen bereinigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Sollte eine Bank Konkurs gehen, gelangen Kunden in Zukunft rascher an ihr Geld.
- Der Nationalrat schuf am Donnerstag die nötige Grundlage dafür.
- Sie geht mit der Teilrevision des Bankengesetzes einher.
Im Falle eines Bankkonkurses kommen Kundinnen und Kunden künftig rascher an ihr Geld. Der Nationalrat hat am Donnerstag alle noch bestehenden Differenzen zum Ständerat bei der Teilrevision des Bankengesetzes ausgeräumt. Die grosse Kammer folgte oppositionslos dem Antrag ihrer Wirtschaftskommission (WAK-N), bei allen noch offenen Punkten auf die Linie des Ständerats einzuschwenken.
Banken vom Staat gerettet
In der Differenzbereinigung erklärte sich der Nationalrat unter anderem einverstanden damit, auch Vermögen in Kryptowährungen in die Vorlage aufzunehmen. Beim Artikel über die Sanierung von Kantonalbanken strich er wie vom Ständerat gewollt eine Formulierung, der dessen Geltung auf Kantonalbanken mit Staatsgarantie beschränkt hätte.
Die Teilrevision des Bankengesetzes geht auf Erkenntnisse aus der Finanzkrise von 2007 bis 2009 zurück. Damals mussten viele Banken mit staatlichen Mitteln gerettet werden. In der Folge wurden in vielen Ländern die Sanierungs- und Abwicklungsregimes überprüft.
Innert sieben Tagen ausbezahlt
Angepasst werden das Insolvenzrecht, der Einlegerschutz und die Segregation von Bucheffekten. Wenn eine Bank Konkurs geht, müssen die gesicherten Einlagen von bis zu 100'000 Franken pro Kunde und Kundin innert sieben Tagen statt wie bisher zwanzig Tagen an den Konkursliquidator ausbezahlt werden.
Innert weiterer sieben Tage sollen die gesicherten Einlagen dem Bankkunden ausgezahlt werden. Reichen die verbliebenen Mittel der Bank nicht aus, kommt die Einlagensicherung zum Tragen.
Die Vorlage ist bereit für die Schlussabstimmung.