Kryptobasierte Währungen sollen in das Bankengesetz aufgenommen werden. Mit den Änderungen soll auch der Einlegerschutz gestärkt werden.
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Die Kryptowährungen Ethereum, Ripple und Bitcoin. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Kryptobasierte Währungen sollen in das Bankengesetz aufgenommen werden.
  • Die Vorlage ist im Parlament unbestritten.
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Kryptobasierte Währungen sollen in das Bankengesetz aufgenommen werden. Das hat der Ständerat am Donnerstag im Rahmen einer Anpassung des Gesetzes entschieden. Mit den Änderungen soll auch der Einlegerschutz gestärkt werden.

Die Vorlage ist im Parlament unbestritten. Der Ständerat votierte mit 40 zu 0 Stimmen dafür, der Nationalrat hatte sie schon im März durchgewunken.

Die Anpassungen gehen auf Erkenntnisse aus der Finanzkrise von 2007 bis 2009 zurück, als viele Banken mit staatlichen Mitteln gerettet werden mussten. In der Folge wurden die Sanierungsregimes überprüft und angepasst. Diese Massnahmen hätten sich in der Schweiz im Grundsatz bewährt, sagte Martin Schmid (FDP/GR). Allerdings brauche es ein paar Feinjustierungen. Auch die Branche stelle sich hinter die Anpassungen.

Angepasst werden sollen das Insolvenzrecht, der Einlegerschutz und die Segregation von Bucheffekten. Die kleine Kammer folgte auf Antrag seiner vorberatenden Wirtschaftskommission grösstenteils dem Nationalrat.

Einige Änderungen brachte der Ständerat aber an. So sollen im Gesetz neu auch kryptobasierte Vermögenswerte aufgenommen werden. Das sei im Nationalrat vergessen worden, sagte Wirtschaftskommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR).

Auch bei den Kantonalbanken war der Ständerat nicht ganz einverstanden mit dem Vorschlag des Nationalrats. Die grosse Kammer fügte bei den Sanierungsverfahren einen Artikel für die «Kantonalbanken mit ausdrücklicher Staatsgarantie» hinzu, weil diese eine besondere Regelung benötigten.

Der Ständerat ist damit einverstanden, die Kantonalbanken im Gesetz aufzunehmen. Allerdings sei die Formulierung zu einschränkend, da sie nur für die Kantonalbanken mit Staatsgarantie gelte. Doch auch andere Kantonalbanken hätten eine besondere Bedeutung. Der Ständerat strich aus diesem Grund die «ausdrückliche Staatsgarantie» aus dem Gesetz.

Schliesslich sollen im Sinn eines stabilen Finanzmarkts auch Kantonalbanken Zugang zu Bail-in Bonds erhalten. Gemäss Gesetzentwurf ist dies nur für systemrelevante Banken mit Staatsgarantie vorgesehen. Bail-In-Bonds seien aber sinnvolle Sanierungsinstrumente, welche den Finanzplatz stärken, sagte Schmid. Ihr Einsatzbereich solle daher nicht eingeschränkt werden.

Zudem sollen nach Ansicht des Ständerats die Kantone im Falle einer drohenden Insolvenz ihrer Kantonalbank von der Finanzmarktaufsicht bei der Ausarbeitung eines Sanierungsplan konsultiert werden. Das sei ein Wunsch der Kantone gewesen, sagte Finanzminister Ueli Maurer.

Eine Bank, die schliesslich einen ausgearbeiteten Sanierungsplan anfechten will, soll dafür aus Sicht des Ständerats drei statt zwei Jahre Zeit haben. Damit werde die Gesetzgebung an das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz angepasst, sagte Schmid. Auch dort gälten Verjährungsfristen von drei Jahren.

Mit der Gesetzesänderung sollen Kunden bei einem Bank-Konkurs schneller an ihr Geld kommen. Die heutige Einlagesicherung habe sich grundsätzlich bewährt, sagte Maurer im Ständerat. Es brauche aber eine paar Anpassungen, damit die Systemstabilität verbessert werde.

Wenn eine Bank, die Konkurs geht, nicht über genügend Eigenmittel verfügt, um gewisse privilegierte Einlagen sofort und ausserhalb des ordentlichen Kollokationsverfahrens zurückzuerstatten, kommt ergänzend die Einlagensicherung zum Tragen. Die Frist zur Auszahlung der Gelder an den Konkursliquidator soll dabei neu statt zwanzig noch sieben Tage betragen. Innert weiterer sieben Tage sollen die gesicherten Einlagen dem Bankkunden ausgezahlt werden. Damit sind beide Räte einverstanden.

Die Vorlage geht mit den Änderungen wieder an den Nationalrat. Das Inkrafttreten der Revision des Bankengesetzes ist frühestens per Anfang 2022 zu erwarten.

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