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Nationalrat will Sicherung von Bankeinlagen stärken

Keystone-SDA
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Bern,

Im Falle eines Bankkonkurses sollen Kunden rascher an ihr Geld kommen. Der Bundesrat will die Sicherung der Bankeinlagen stärken und Bestimmungen zur Bankensanierung gesetzlich verankern. Der Nationalrat hat am Freitag die entsprechende Teilrevision des Bankengesetzes fast unverändert übernommen.

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Der Nationalrat stoppt den neuen Anlauf für die Medienförderung. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Änderungen gehen auf Erkenntnisse aus der Finanzkrise von 2007 bis 2009 zurück.

Damals mussten viele Banken mit staatlichen Mitteln gerettet werden. In der Folge wurden in vielen Ländern die Sanierungs- und Abwicklungsregimes überprüft.

Der Bundesrat hatte bereits früher Änderungen der Insolvenzbestimmungen vorgeschlagen. Das Parlament beauftragte ihn jedoch, dazu erst eine Vernehmlassung durchzuführen.

Heute werden beim Konkurs einer Bank die Einlagen bis zur Höhe von maximal 100'000 Franken pro Kundin oder Kunde privilegiert behandelt. Verfügt die Bank über genügend liquide Mittel, werden die privilegierten Einlagen sofort und ausserhalb des ordentlichen Kollokationsverfahrens zurückerstattet. Reichen die Mittel nicht aus, kommt ergänzend die Einlagensicherung zum Tragen.

Künftig soll es schneller gehen. Der Bundesrat schlägt vor, die Frist zur Auszahlung der Gelder an den Konkursliquidator von zwanzig auf sieben Tage zu verkürzen. Innert weiterer sieben Tage sollen die gesicherten Einlagen dem Bankkunden ausgezahlt werden.

Heute müssten die Kunden damit rechnen, dass die Auszahlung erst nach mehreren Monaten erfolge, schreibt der Bundesrat in der Botschaft. Das schädige das Vertrauen und führe zur Gefahr eines Bankensturms. Ausserdem könne das heutige System negative Auswirkungen auf die Systemstabilität haben, weil es erst im Anwendungsfall finanziert werde.

Der Bundesrat will aus diesem Grund die Finanzierungsart ändern. Die Banken sollen die Hälfte ihrer Beitragsverpflichtungen zur Einlagensicherung nicht mehr in Form von zusätzlicher Liquidität absichern, sondern durch eine Hinterlegung von Wertschriften oder Schweizer Franken in bar bei einer Verwahrungsstelle. Dies diene dem besseren Schutz der Einleger, schreibt er in der Botschaft.

Kommt eine beitragspflichtige Bank im Anwendungsfall ihrer Zahlungspflicht nicht nach, verwendet die Einlagensicherung diese hinterlegten Werte. Die Hinterlegung von Wertschriften stellt sicher, dass auch die von der Insolvenz betroffene Bank an der Auszahlung der Einlagen beteiligt wird.

Weiter will der Bundesrat den Deckungsgrad erhöhen. Heute ist die Sicherung auf 6 Milliarden begrenzt. In den vergangenen Jahren habe sich die Gesamtsumme der gesicherten Einlagen erhöht, während die Beitragsverpflichtungen der Banken konstant geblieben sei, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Künftig soll sich der Deckungsgrad nun nach der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen richten.

Konkret soll die Maximalverpflichtung 1,6 Prozent der Gesamtsumme der gesicherten Einlagen betragen, wobei die Beitragsverpflichtungen der Banken mindestens 6 Milliarden Franken betrügen. Dies führt zu einer Zunahme der Beitragsverpflichtungen.

Eine linke Ratsminderheit wollte die vorgesehene Einlagensicherung von 1,6 auf 2,5 Prozent erhöhen. Der vorgesehene Deckungsgrad würde im Fall einer Systemkrise nur eine ungenügende Deckung aller gesicherten Einlagen bieten, argumentierte Prisca Birrer-Heimo (SP/LU). «Das Risiko für einen Bankensturm ist vorhanden.» Die Erhöhung wurde aber mit 127 zu 66 Stimmen abgelehnt.

Hinzu kommen neue Bestimmungen zur Segregierung von Bucheffekten: Künftig sollen alle Verwahrungsstellen von Bucheffekten Eigen- und Kundenbestände trennen müssen. Führt die Verwahrungskette ins Ausland, muss die letzte Schweizer Verwahrstelle Massnahmen zum Schutz der bei der ausländischen Stelle gebuchten Bucheffekten treffen.

Darüber hinaus will der Bundesrat Bestimmungen zum Sanierungsverfahren für Banken im Gesetz verankern, die heute in einer Verordnung geregelt sind. Hier nahm der Nationalrat eine Anpassung vor: Er hat oppositionslos einen neuen Artikel zur Sanierung von Kantonalbanken in das Gesetz aufgenommen, weil nach Ansicht der Wirtschaftskommission (WAK-N) für Banken mit Staatsgarantie eine besondere Regelung nötig ist.

Mit der Vorlage werden schliesslich jene Instrumente im Gesetz verankert, die in die Rechte von Eignern und Gläubigern der Bank eingreifen. Dies betrifft etwa Kapitalmassnahmen wie die Wandlung von Fremd- in Eigenkapital. Stärken will der Bundesrat ausserdem die Funktionsfähigkeit des Pfandbriefsystems bei Insolvenz oder Konkurs einer Mitgliedbank.

In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 194 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Sie geht nun an den Ständerat. Das Inkrafttreten der Revision des Bankengesetzes ist frühestens per Anfang 2022 zu erwarten.

Die Anforderungen an die Selbstregulierung müssen gemäss Übergangsbestimmung spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten erfüllt sein. Minderheiten im Nationalrat wollten diese Frist auf drei beziehungsweise zwei Jahre verkürzen, scheiterten aber.

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