Bundesrat: AHV-Alter für Frauen soll auf 65 Jahre steigen
Am Mittwoch hat der Bundesrat in seiner Sitzung entschieden, das Frauen-Rentenalter auf 65 Jahre, jenem der Männer, anzugleichen.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit der Reform der AHV versucht der Bundesrat die Renten für die Zukunft zu sichern.
- In seiner heutigen Botschaft beschliesst er das Frauenrentenalter auf 65 Jahre anzuheben.
Der Bundesrat ist in seiner Mitteilung überzeugt: «Mit der Reform AHV 21 kann das Niveau der Renten gehalten und die Finanzierung der AHV bis 2030 gesichert werden.» Sie verbessert den flexiblen Beginn des Rentenbezugs und setzt Anreize für eine längere Erwerbstätigkeit, schreibt er.
An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat die Botschaft für die Reform AHV 21 verabschiedet. Die Basis dafür bilden seine Entscheide vom 3. Juli.
Angleichung des Referenzalters und Ausgleichsmassnahmen für die Frauen
Seit 2014 sind die Einnahmen und Ausgaben der AHV nicht mehr ausgewogen. Bis zum Jahr 2030 benötigt die AHV zur Sicherung des Leistungsniveaus und des finanziellen Gleichgewichts rund 26 Milliarden Franken zusätzlich. Eine Reform zur Stabilisierung der AHV ist daher dringend notwendig.
Mit der Reform AHV 21 wird das Referenzalter der Frauen sowohl in der AHV als auch in der beruflichen Vorsorge schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die Erhöhung beginnt im Folgejahr nach Inkrafttreten der Reform und beträgt jeweils drei Monate pro Jahr.
Die Auswirkungen für die Frauen, die bei Inkrafttreten der Reform kurz vor der Pensionierung stehen, werden mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert: Die Renten der Frauen mit Jahrgang 1959 bis 1967 werden bei einem vorzeitigen Bezug weniger stark gekürzt.
Frauen mit einem Jahreseinkommen bis 56 880 Franken können ihre AHV-Rente ab 64 gar ohne Kürzung vorbeziehen. Ausserdem erhalten Frauen mit tiefem bis mittlerem Einkommen, die bis zum Referenzalter oder darüber hinaus arbeiten, eine höhere Altersrente. Die kumulierten Kosten dieser Ausgleichsmassnahmen belaufen sich im Jahr 2031 auf rund 700 Millionen Franken.
Eintritt in die AHV wird flexibler
Frauen wie Männer können den Zeitpunkt des Rentenbezugs freier wählen: Der Übergang in den Ruhestand kann ab 62 und bis 70 Jahre schrittweise erfolgen, indem ein Teil der Rente vorbezogen oder aufgeschoben wird – auch in der beruflichen Vorsorge.
Wird die Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus fortgesetzt, kann durch die geleisteten Beiträge der Rentenbetrag erhöht werden. Die Anreizmassnahmen sollen dazu veranlassen, bis zum Referenzalter oder länger zu arbeiten. Ausserdem ist es möglich, die gesamte Leistung der beruflichen Vorsorge bis zum Alter von 70 Jahren aufzuschieben, auch bei Reduktion des Arbeitspensums.