Bundesrat Albert Rösti nimmt Stellung zur Swisscom-Vodafone-Affäre
Bundesrat Rösti erklärt, dass es der Swisscom erlaubt sei, grosse Akquisitionen im Ausland vorzunehmen, wenn sie «den Unternehmenswert nachhaltig steigern».
Das Wichtigste in Kürze
- Gemäss Berichten will die Swisscom expandieren: «Vodafone Italia» soll übernommen werden.
- SVP-Nationalrat Franz Grüter will nun wissen, ob solche Geschäfte überhaupt erlaubt sind.
- Ja, meint Bundesrat Rösti – wenn sie zur Steigerung des Unternehmenswertes beitragen.
Gemäss übereinstimmenden Medienberichten beabsichtigt die Swisscom die Expansion nach Italien: Für rund acht Milliarden Franken ist die Übernahme von «Vodafone Italia» geplant. Der Entscheid sorgte für reichlich Kritik: Immerhin gehört die Swisscom zu 51 Prozent der Schweizer Eidgenossenschaft.
Vor diesem Hintergrund wollte SVP-Nationalrat Franz Grüter vom Bundesrat wissen, ob Akquisitionen in diesem Ausmass überhaupt erlaubt seien. Da es sich bei der Swisscom um einen Staatsbetrieb handle, sei es schliesslich der Steuerzahler, der allfällige Verlustgeschäfte berappen müsse: «Ist es die Aufgabe eines Staatsbetriebes, für eine Akquisition im Ausland mit potenziell sehr grossen Risiken acht Milliarden Franken auszugeben?»
Klare Bedingungen müssen erfüllt werden
Der zuständige Bundesrat Albert Rösti erklärt: Der Bundesrat stelle klare Erwartungen an solche Beteiligungen im Ausland. Diese seien im Nachgang zur geplanten Übernahme der Firma «Eircom» verschärft worden.
Einst hatte die Swisscom geplant, die irische Telekommunikationsfirma «Eircom» zu übernehmen. Dieses Geschäft konnte vom Bundesrat letztlich verhindert werden. 2012 ging die Firma dann mit einem Verlust von mehr als fünf Milliarden unter – Glück für die Swisscom.
Swisscom darf Geschäft nur eingehen, wenn es Unternehmenswert steigert
Entsprechend erwarte der Bundesrat, dass «die Swisscom solche Geschäfte nur eingeht, wenn sie zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes beitragen.» Daneben müssten allfällige Risiken in genügendem Ausmass berücksichtigt werden, erklärt Rösti.
Ferner dürften im Ausland keinerlei Beteiligungen an Telekommunikationsgesellschaften mit Grundversorgungsauftrag eingegangen werden. Andere Beteiligungen im Ausland seien möglich, wenn sie das Kerngeschäft im Inland unterstützen oder eine andere strategisch-industrielle Logik aufweisen.
Wenn ein bestimmtes Geschäft alle diese Voraussetzungen erfülle, sei das Geschäft zulässig, erklärt Rösti: «Dann muss ich sagen – nein, es gibt keine Möglichkeit eines Verbots.»
Zu weiteren Detailfragen zu dieser Transaktion könne der Bundesrat aufgrund der börsenrechtlichen Situation keine Stellung nehmen. «Diese Transaktion ist nicht abgeschlossen, es waren nur Spekulationen in den Medien. Deshalb bitte ich Sie um Verständnis, dass ich diese Frage nicht beantworte», so Rösti.