Bundesrat beantragt mehr Geld für Forschung zur Energiewende
Die Forschung zu Energie- und Klimafragen soll finanziell besser unterstützt werden. Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung eröffnet.
Das Wichtigste in Kürze
- 135 Millionen Franken mehr will der Bundesrat für die Forschung zur Energiewende geben.
- Es sollen Fragen zur Versorgungssicherheit beantwortet und Lösungen gefunden werden.
- Die Vernehmlassung dauert bis Ende September.
Der Bundesrat will die Forschung zu Energie- und Klimafragen mit zusätzlichen 135 Millionen Franken fördern. Er hat am Freitag die Vernehmlassung zu einem zusätzlichen Verpflichtungskredit eröffnet.
Ziel des Ausbaus sei, neue und dringende Fragen im Bezug auf die Versorgungssicherheit der Schweiz mit einzubeziehen und Lösungen zu erarbeiten, schrieb die Landesregierung in ihrer Mitteilung.
Dabei geht es den Angaben zufolge insbesondere um Fragen der Speicherung, wie sie im Zusammenhang mit der Diskussion um einen möglichen Strommangel in den Wintermonaten und um die Pegelstände von Stauseen aufgetaucht waren. Im Fokus stehen soll auch die Dekarbonisierung der Wirtschaft, also die Umstellung von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas auf klimafreundliche Energiequellen.
Konkret plant der Bundesrat, zu diesem Zweck ein bestehendes Forschungsförderungsinstrument zu erweitern. Bisher stehen für das Förderprogramm namens Sweet (Swiss energy research for the energy transition) für den Zeitraum von 2021 bis 2032 136,4 Millionen Franken zur Verfügung.
Die zusätzlichen 135 Millionen Franken sollen nach dem Willen des Bundesrats in den Jahren 2025 bis 2036 eingesetzt werden. Sweet würde damit zu Sweeter (Swiss research for the energy transition and emissions reduction) ausgebaut.
Die Sweet-Fördergelder gehen an Konsortien aus Hochschulen, Unternehmen sowie Städten, Kantonen und Gemeinden. Diese beteiligen sich mit eigenen Geldern.
Mit dem zusätzlichen Verpflichtungskredit könnten voraussichtlich acht weitere Ausschreibungen finanziert werden, hiess es. Themen sollen beispielsweise die Energiespeicherung und -gewinnung im Untergrund, die Kreislaufwirtschaft oder lokale Energiemärkte sein.
Die Vernehmlassung dauert bis am 29. September.